JuS Rechtsanwälte, Abmahnung Kfz-Innung Unterfranken

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die Kanzlei Heidicker wurde kürzlich mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung der JuS Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung Unterfranken beauftragt. Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel, wie Sie reagieren sollten.

Wie so oft geht es in der aktuellen Abmahnung um die Problematik der Abgrenzung privates Handeln – gewerbliches Handeln. Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, im Internet diverse Autos zum Kauf angeboten zu haben und aufgrund der Anzahl der Verkaufsinserate als gewerblicher Händler gehandelt zu haben. Konkret sind der Abmahnung 5 Verkaufsangebote beigefügt, die unser Mandant in diversen Verkaufsportalen veröffentlicht haben soll. Hierbei habe unser Mandant seine Inserate als privat eingestuft und die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

Ausschluss der Sachmängelhaftung

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass bei Kaufverträgen grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren gilt. Diese kann jedoch bei Privatverkäufen individualvertraglich vollständig ausgeschlossen werden. Da unsere Mandantschaft dies vorliegend getan habe ohne tatsächlich privater Verkäufer zu sein, umgehe er die Verbraucherschutzvorschriften des BGB und handele damit unlauter im Vergleich zu Konkurrenten (§ 3 Abs. 3 UWG).

Forderung

Die JuS Rechtsanwälte machen folgende Ansprüche geltend:

Unterlassungsanspruch

Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung solle sich unser Mandant dazu verpflichten, das gerügte Verhalten künftig zu unterlassen und für jeden Verstoß dagegen eine Vertragsstrafe in Höhe von pauschal 3.000,00 € zu zahlen.

Kostenerstattungsanspruch

Der Kfz-Innung seien außergerichtliche Rechtsanwaltskosten durch die Beauftragung der JuS Rechtsanwälte in Höhe von 952,00 € entstanden, zu deren Erstattung unsere Mandantschaft aufgefordert wird.

Abgrenzung privates Handeln – gewerbliches Handeln

Für uns als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz ist die Abgrenzung zwischen privatem und geschäftlichen Handeln eine der häufigsten Probleme, weshalb Mandanten uns kontaktieren. In der Tat ist die exakte Abgrenzung gerade für juristische Laien nicht einfach, was daran liegt, dass von der Rechtsprechung zahlreiche Kriterien für eine Einstufung als gewerblicher Händler entwickelt wurden. So ist es nicht möglich, eine pauschale Grenze an Verkaufsangeboten zu benennen, ab deren Überschreitung gewerbliches Handeln vorliegt. Die Kriterien setzen sich bspw. aus der Anzahl der verkauften Autos und der gleichzeitig aktiven Angebote zusammen. Wir als Fachanwaltskanzlei stehen Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite und nehmen für Sie eine rechtliche Einschätzung vor. Sollten Sie sodann in der Tat als gewerblicher Händler einzustufen sein, erstellen wir Ihnen auch gerne die entsprechenden Rechtstexte und AGB, mit denen Sie rechtssicher handeln können.

Sollten Sie abgemahnt worden sein, zögern Sie bitte nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen als Serviceleistung eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie können danach selbständig entscheiden, ob Sie eine Beauftragung zum transparenten Pauschalpreis wünschen, oder nicht. Keinesfalls sollten Sie eine Abmahnung ignorieren. Die Gegenseite wird nicht davor zurückschrecken, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten – was es aus wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich eher zu vermeiden gilt. Es ist jedoch auch dringend davon abzuraten, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen.

Die durch die Gegenseite formulierte Unterlassungserklärung ist unserer Ansicht nach nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem beinhaltet sie eine Zahlungsverpflichtungserklärung. Oftmals jedoch sind hierfür sehr hohe Streitwerte angesetzt. Eine anwaltliche Vertretung kann hier u. U. eine Kostenreduzierung herbeiführen. Außerdem schneiden Sie sich durch ein vorschnelles Unterzeichnen bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung ab.

Wir raten daher dazu, im Falle einer Abmahnung unmittelbar spezialisierte anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können auf eine große Erfahrung im Bereich der Verteidigung gegen Abmahnungen vorweisen. In mehreren tausenden Abmahnverfahren standen wir in der Vergangenheit unseren Mandanten mit unserem Rat, unserer Hilfe und Kompetenz zur Seite.

Oftmals sind Fristen in einer Abmahnung sehr kurz bemessen. Wenden Sie sich daher umgehend nach Erhalt einer Abmahnung an uns. Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist eine transparente Kostenvereinbarung mit unserer Mandantschaft sehr wichtig. Sollten Sie eine Beauftragung wünschen, werden wir daher mit Ihnen für die außergerichtliche Vertretung einen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwaltskanzlei Heidicker

Beiträge zum Thema