Kann der Arbeitgeber kündigen, wenn sich der Arbeitnehmer weigert, impfen zu lassen?

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Aktuell geht ein Fall durch die Medien, in dem es darum geht, dass sich eine Seriendarstellerin geweigert hat, gegen das Corona Virus impfen zu lassen und aus diesem Grund ihren Job verloren hat. Sie darf nun nicht mehr in der Serie mitspielt.

Die Frage, die sich allerdings nicht nur für Schauspieler, sondern allgemein stellt, ist, ob es überhaupt zulässig ist, dass ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer kündigt, wenn sich dieser weigert, gegen das Corona Virus impfen zu lassen.

Grundsätzlich ist es erst mal so, dass es momentan hierzulande keine direkte Impfpflicht gibt, obgleich man annehmen könnte, dass es eine derartige deshalb gibt, weil sich Kinder beispielsweise gegen Masern impfen lassen müssen, bevor sie in den Kindergarten etc. gehen oder eingeschult werden. Da es in Deutschland eine Schulpflicht gibt, besteht folglich eine indirekte Pflicht zur Masernimpfung, da andernfalls das Kind nicht eingeschult wird und folglich, wenn das Kind dann nicht zur Schule geht, ein Verstoß gegen die herrschende Schulpflicht besteht.

Welche Konsequenzen kann es nun für einen Arbeitnehmer haben, wenn er sich weigert, sich impfen zu lassen?

Wie bereits gerade erörtert, gibt es in Deutschland derzeit keine Impfpflicht. Die deutsche Regierung hat sich ganz bewusst dagegen entschieden, eine Verpflichtung zur Impfung gesetzlich zu bestimmen. Grundsätzlich ist es so, dass eine Impfung, obgleich es sich lediglich um einen minimalen Nadelstich handelt, einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet, die im Grundgesetz verankert ist.

Allerdings ist es so, dass in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel im medizinischen Bereich oder in der Pflege, regelmäßiger Kontakten zu kranken, geschwächten oder älteren Personen berufsbedingt besteht. Zwar besteht auch nach diesseitiger Ansicht für diese Berufsgruppen keine Impfpflicht, allerdings ist hier die Frage, ob sich negative Konsequenzen für einen Arbeitnehmer ergeben können, wenn er sich weigert, sich impfen zu lassen. Derartige Fälle hat das Bundesarbeitsgericht bisher noch nicht entschieden, aber es könnte durchaus so sein, dass eine Entscheidung dahingehend ergeht, dass die Weigerung bezüglich der Impfung des Arbeitnehmers dazu führt, dass er seiner ordnungsgemäßen Arbeitsleistung nicht mehr nachkommen kann. Kann ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung nicht mehr anbieten, hat er auch keinen Anspruch auf Vergütung. Die Weigerung, sich impfen zu lassen, kann zudem auch zu einer personenbedingten Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber führen. Entscheidend ist nach diesseitiger Ansicht jedoch die Art der beruflichen Tätigkeit. Kann diese Tätigkeit ohne entsprechende Impfung nicht ausgeübt werden, fällt die arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit des Arbeitnehmers schlichtweg weg, sodass die Möglichkeit einer Kündigung aus personenbedingten Gründen besteht. Aber nochmal, momentan gibt es keine Impfpflicht.

Eine weitere Überlegung ist, dass den Arbeitgeber grundsätzlich gegenüber seinen Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht trifft. Insofern kann es möglich sein, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer vor einer etwaigen Corona Erkrankung schützen muss, wenn dies die vereinbarte berufliche Tätigkeit mit sich bringen kann, und dieser Schutz ausschließlich durch eine entsprechende Impfung gewährleistet ist. Verweigert der Arbeitnehmer dann die Impfung, so könnte nach diesseitiger Auffassung auch aus diesem Grund eine personenbedingten Kündigung erfolgen. Bislang liegen aber auch diesbezüglich noch keine arbeitsgerichtlichen Urteile vor.

Tipp für Arbeitnehmer: wenn Ihr Arbeitgeber möchte, dass sie sich gegen Corona impfen lassen, Sie aber für sich eine derartige Impfung ausschließen, dann konsultieren sie am besten zunächst einen Rechtsanwalt, bevor sie ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass eine Impfung für sie nicht infrage kommt. Hier kann diplomatisch gemeinsam mit einem Rechtsanwalt erarbeitet werden, wie man strategisch sinnvoll gegen eine derartige Impfung argumentiert. Entscheidend ist immer der Einzelfall.

Sollten Sie sich bereits geweigert haben, sich impfen zu lassen, obgleich dies von Ihrem Arbeitgeber angeordnet und Ihnen deshalb gekündigt wurde, so kontaktieren Sie bitte unverzüglich einen Rechtsanwalt, da eine Frist zur Einlegung der Kündigungsschutzklage läuft, die nicht versäumt werden darf. Sodann wird ein Rechtsanwalt das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Tipp für Arbeitgeber: wenn Sie möchten, dass sich Ihre Arbeitnehmer gegen Corona impfen lassen, so kontaktieren Sie am besten zunächst einen Rechtsanwalt, der mit Ihnen bespricht, wie man die Sache   planvoll angeht. Auch hier ist jeder Einzelfall entscheidend. Außerdem können die Erfolgsaussichten besprochen werden, für den Fall, dass die Impfverpflichtung durchgesetzt werden soll und Entlassungen erfolgen, wenn Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, diese Arbeitnehmer sich dann allerdings mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zur Wehr setzen.

Haben Sie bereits ein Arbeitsverhältnis gekündigt, weil sich der Arbeitnehmer geweigert hat, gegen Corona impfen zu lassen und hat dieser Arbeitnehmer bereits Kündigungsschutzklage erhoben, so sollten Sie kurzfristig einen Termin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren, der Sie in dieser Angelegenheit vertritt.

Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber in diesen Angelegenheiten; vereinbaren Sie jetzt einen Termin unter 02161/5612410. Die Angelegenheiten können gern auch „Corona konform“ telefonisch und per E-Mail abgewickelt werden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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