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Kann mein Haustier erben?

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Für viele Menschen ist ihr Haustier ein treuer Freund, manchmal sogar eine Art Kinder- oder Partnerersatz. Natürlich möchte jedes Frauchen und Herrchen, dass das Tier nach dem eigenen Tode sehr gut versorgt wird.

Viele denken, dass man sein Tier als Erbe einsetzten kann. Das ist falsch – Tiere können nicht erben! Setzt man sein Tier in seinem Testament trotzdem als Erbe ein, ist dieses nicht wirksam mit der Folge, dass die gesetzlichen Verwandten erben.

Wie kann ich trotzdem sicherstellen, dass mein Haustier gut versorgt wird? Dazu muss ich ein Testament errichten, in dem ich bestimme, dass mein Erbe als Auflage die Verpflichtung hat sich um das Tier zu kümmern. Erbe kann auch ein Tierheim sein. Am besten ist es, wenn in dem Testament genau beschrieben wird, wie die Versorgung des Tieres aussehen soll. So kann man z. B. hineinschreiben, auf welche Art und Weise das Tier versorgt werden soll und welche Kosten z. B. für das Futter, für die Unterkunft, den Tierarzt usw. aufgewendet werden sollen.

Mit einer derartigen Auflage ist aber noch nicht sichergestellt, dass sich der Erbe auch wirklich um das Tier kümmert, d. h. den letzten Willen des Verstorbenen beachtet. Wenn man ganz sicher gehen möchte, dass die Auflage auch durchgeführt wird, muss man im Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Dieser hat dann die Aufgabe zu kontrollieren, ob die Bestimmungen des Verstorbenen auch eingehalten werden.

Hat man nichts geregelt, wird der Erbe automatisch Eigentümer des Haustiers. Gibt es mehrere Erben müssen diese sich darüber einigen, wer das Tier behält. Wenn diese das Tier nicht behalten wollen, werden sie es abgeben.


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