Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt erneut im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA ab

  • 2 Minuten Lesezeit

Bereits mehrfach in der Vergangenheit haben wir gegen Abmahnungen der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA verteidigt. Jetzt liegt uns erneut ein solches Abmahnschreiben vor.

Worum geht es?

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, über die Internethandelsplattform eBay Kleinanzeigen ein Ticket für ein Fußballspiel des 1. FC Köln zum Kauf angeboten zu haben und hierbei gegen die Allgemeinen Ticket-Bestimmungen (ATGB) des 1. FC Köln verstoßen zu haben.

Konkret rügt die Gegenseite folgende etwaigen Verstöße:

  • Fehlende Abbildung der ARGB
  • Öffentliches Anbieten der Tickets
  • Höherer Verkaufspreis als der Originalpreis
  • Unautorisierte Nutzung des Vereinslogos und eines Bildes aus dem RheinEnergieStadion

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird dazu aufgefordert, die dem Schreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € zu bezahlen.

Was ist zu tun?

Eine Abmahnung sollte in keinem Fall ignoriert werden. Vielmehr sollte umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden und die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Sie sollten bei Erhalt einer Abmahnung ruhig bleiben, sich alle Fristen notieren, keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen und umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.

Wie können wir Ihnen helfen?

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir in der Vergangenheit in zahlreichen Fällen gegen Abmahnungen der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky verteidigt und entsprechend große Erfahrung mit diesem Gegner. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung – bundesweit!

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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