Kanzlei Bird & Bird mahnt im Auftrag der CrossFit, LLC wegen angeblicher Markenrechtsverletzung ab

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Die Kanzlei Bird & Bird hat in der Vergangenheit im Auftrag der CrossFit, LLC wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung abgemahnt.

Die CrossFit, LLC ist ein US-amerikanisches Unternehmen mit Sitzen in Santa Cruz, Kalifornien und Boulder, Colorado. Bekannt ist die CrossFit, LLC für ihr gleichnamiges Fitness- bzw. Workout-Programm „CrossFit“. Das Programm „CrossFit“, das eine Vielzahl verschiedener Sportdisziplinen kombiniert, ist international sowie auch in Deutschland als Marke eingetragen.

Dem Abgemahnten wurde vorgeworfen, die Marke „CrossFit“ ohne Berechtigung bzw. Lizenz für ein Angebot auf einem Verkaufsportal im Internet verwendet zu haben. Dadurch seien Markenrechte der CrossFit, LLC verletzt worden. Die Kanzlei Bird & Bird forderte daher im Auftrag der CrossFit, LLC u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, egal ob es dabei um Markenrecht oder ein anderes Rechtsgebiet geht, ist es wichtig, dass Sie Folgendes beachten:

Die Abmahnung ernst nehmen!

Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht ignoriert, sondern ernst genommen werden! Bei einer Nichtreaktion auf die Abmahnung, besteht das Risiko, dass die Abmahnenden auf gerichtlichem Wege versuchen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Gerade bei markenrechtlichen Abmahnungen ist der Streitwert in der Regel hoch. Daher kann bereits ein erstinstanzliches Gerichtsverfahren hohe Kosten verursachen.

Stehen den Abmahnenden die geltend gemachten Ansprüche überhaupt zu?

Ob gestellte Forderungen gegen Sie dem Grunde nach bestehen, sollte zunächst genau geprüft werden. Selbst wenn die gestellten Forderungen dem Grunde nach bestehen, heißt das nicht, dass die Forderungen auch in der genannten Höhe bestehen. Zum Beispiel könnten Abmahnkosten oder der Streitwert zu hoch angesetzt sein. Bevor Sie sich fachanwaltlich beraten lassen haben, sollten Sie keine Forderungen der Abmahnenden erfüllen.

Unterlassungserklärung nicht unbedacht abgeben!

Abgegebene Unterlassungserklärungen verpflichten in der Regel langfristig und sind nur schwer bis kaum rückgängig zu machen. Daher sollte der Inhalt einer Unterlassungserklärung vor Abgabe genau mit einem fachkundigen Anwalt durchgegangen werden. So können unnötige zukünftige Verpflichtungen und Kosten durch potenzielle Vertragsstrafen vermieden werden.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Abmahnung?

Dann melden Sie sich gerne jederzeit für ein unverbindliches erstes Gespräch bei uns in der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg! Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht beraten bundesweit zu sämtlichen Abmahnungen. Sie erreichen uns unter:

  • Tel. 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
  • E-Mail: hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de.
  • Weiter unten über die Funktion „Nachricht senden“ von anwalt.de (Bitte fügen Sie hier auch nochmal in die Nachricht an uns Ihre Telefonnummer ein, vielen Dank.)

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