Kanzlei erstreitet Urteil gegen Commerzbank wegen IVG EuroSelect 17 Amstelveen

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Die Anleger des IVG EuroSelect 17 können hinsichtlich ihrer Schadensersatzansprüche zuversichtlich sein. Die Anwälte der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann konnten vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein obsiegendes Urteil gegen die Commerzbank AG erstreiten. Die 28. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat am 16. Oktober 2017 die Commerzbank AG zum Schadensersatz und zur Rückabwicklung der Immobilienfondsbeteiligung am Fonds IVG EuroSelect 17 Amstelveen verurteilt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Landgericht Frankfurt am Main entscheidet zugunsten der Klägerin

Das Urteil wendet konsequent die anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an, wonach Banken bei einer Anlageberatung den Kunden gegenüber zur anleger- und anlagegerechten Beratung verpflichtet sind.

Zur anlegergerechten Beratung gehört, dass die Bank die persönlichen Verhältnisse (insbesondere die wirtschaftlichen) des Kunden sowie seine Anlageziele berücksichtigen muss. Auch nach dem Wissensstand und der Risikobereitschaft des Anlegers muss sich die Bank erkundigen.

Zur anlagegerechten (oder auch objektgerechten) Beratung ist eine Aufklärung der beratenden Bank über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken erforderlich. Die Bank kann hierbei ihrer Beratungspflicht über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken entweder mündlich oder durch rechtzeitige Übergabe geeigneter Schriftstücke, insbesondere des Emissionsprospektes, nachkommen. Sie darf sich aber keinesfalls über die Vorgaben des Kunden hinwegsetzen.

Empfehlung des IVG EuroSelect 17 Amstelveen durch die Commerzbank war fehlerhaft

In dem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil handelte es sich bei der Klägerin um eine konservative Anlegerin, die sich eine sichere bzw. risikofreie Anlage wünschte. So sprach das Gericht ein für die Klägerin günstiges Urteil aus, weil die Commerzbank sich über die Anlageziele und Vorgaben der Klägerin hinweggesetzt hat und somit die Klägerin nicht anlegergerecht beraten hat. Die Commerzbank hat der Klägerin eine hochspekulative Beteiligung am IVG EuroSelect 17 Amstelveen empfohlen, obwohl diese nicht der Risikobereitschaft und den Wünschen der Klägerin entsprach.

Fazit: Was heißt das für Sie als Anleger?

Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fonds-Anleger, die ihre Beteiligung über eine Bank erworben haben.

Das Urteil bedeutet für Sie als Anleger vor allem, dass bei einer Falschaufklärung ein positives Urteil erreicht und damit Ihre Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können. Denn wenn die Bank nicht Ihre persönlichen Verhältnisse und Anlageziele berücksichtigt hat, liegt eine anlegergerechte Beratung nicht vor. Das Urteil ist somit auch als „Warnschuss“ an die beratende Bank zu sehen, um sie vorab zum Abschluss eines fairen Vergleichs zu bewegen.

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main reiht sich in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds-Beteiligungen ein, die die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann bis hin zum Bundesgerichtshof für ihre Mandanten erstritten hat und zeigt weiterhin eine erfreuliche anlegerfreundliche Tendenz bei den Gerichten für geschädigte Anleger auf.

Was können betroffene Fondsanleger jetzt tun?

Anlegern geschlossener Fonds wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in ihrem Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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