Kanzlei Nimrod verschickt wieder Abmahnungen, diesmal „Landwirtschaftssimulator 2015“ (PC-Spiel)

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1. Worum geht es?

Den Betroffenen wird vorgeworfen, das PC-Spiel „Landwirtschaftssimulator 2015“ illegal auf Internettauschbörsen verbreitet zu haben. Da die Urheberrechte bei der Astragon Entertainment GmbH liegen, würde dieses sogenannte Filesharing eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

2. Was fordert die Kanzlei Nimrod?

Konkret sollen die Abgemahnten

  • einen Vergleichsbetrag in Höhe von 850 € (Aufwendungsersatz und Schadensersatz) zahlen und
  • eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Wir raten Ihnen jedoch dringend davon ab, voreilig die Kosten zu begleichen und/oder die Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

3. Ich hatte auch eine Abmahnung im Briefkasten, und jetzt?

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem PC-Spiel „Landwirtschaftssimulator 2015“ bekommen haben, dann suchen Sie alsbald rechtlichen Beistand auf. Leider kann die Abmahnung nicht als unbedeutend zur Seite geschoben werden, sondern es muss darauf reagiert werden.

Wenn Sie einen Anwalt aufsuchen, wird dieser zunächst Ihre individuelle Situation prüfen. Diese Prüfung ergibt teilweise auch, dass Sie zu Unrecht abgemahnt worden sind und dann ist die kurze schriftliche Zurückweisung der Forderungen ausreichend.

Aber auch wenn Sie tatsächlich das PC-Spiel auf Internettauschbörsen zugänglich gemacht haben, so müssen die Forderungen noch lange nicht in der Form akzeptiert werden. Regelmäßig wird die Unterlassungserklärung zu weit gefasst und Sie würden sich mit Ihrer Unterschrift mit hohen Vertragsstrafen einverstanden erklären. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Unterlassungserklärung so abzuändern (zu modifizieren), dass für beide Seiten gerechte Bedingungen geschaffen werden.

Ähnlich verhält es sich mit dem vermeintlich gut gemeinten Vergleichsbetrag, der in der Regel zu hoch ist. Durch geschickte Verhandlungen mit den Anwälten der Gegenseite kann auch hier ein Entgegenkommen erreicht werden. Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht sowie gewerblichen Rechtsschutz behilflich. Aus jahrelanger Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich, wie man das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielt.

4. Das 1x1 bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie weder zur Kanzlei Nimrod noch zur Astragon Entertainment GmbH Kontakt auf!
  • Unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten!
  • Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Nimrod erhalten haben bzw. sich in einer ähnlichen Situation befinden, dann scheuen Sie sich nicht, Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla aufzunehmen.

Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch. Fragen Sie dabei auch nach unseren kostengünstigen Pauschalpreisen für die Abmahnverteidigung, die selbstverständlich ebenfalls für die bundesweite Vertretung gelten. Um eine optimale Vorbereitung gewährleisten zu können, empfiehlt es sich, die Abmahnung vorher per Fax oder E-Mail zu senden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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