Kanzlei setzt Schadenersatz für Anlegerin in Sachen Debi select Fonds durch

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Die Mandantin suchte eine sichere Geldanlage zur Altersvorsorge.

Die Firma Master Consulting GmbH & Co.KG aus Aachen, vertreten durch den Geschäftsführer Ottmar Wynands vermittelte ihr 2007 Beteiligungen an der Debi Select Fonds GbR.

Rechtsanwalt Dr. Vögeli klagte für die Anlegerin wegen Falschberatung auf Schadenersatz gegen das Vermittlungsunternehmen und die Gründungsgesellschafter der Debi Select Fonds GbR.

Das Landgericht Aachen sprach der Anlegerin Schadenersatz zu (Urteil vom 20.02.2014).

Der Geschäftsführer des Vermittlungsunternehmens habe seine Beratungspflichten verletzt. Insbesondere habe er nicht anlegergerecht beraten. Die Klägerin habe eine sichere zur Altersvorsorge geeignete Anlage gewünscht. Da sei die Empfehlung einer unternehmerischen Beteiligung (wie bei allen geschlossenen Fonds) fehlerhaft. Bereits deshalb sei die Klage begründet. Die Gründungsgesellschafter des Fonds müssen sich die Pflichtverletzung zu rechnen lassen.

Hinweis: Ist der Vermittler bzw. das Vermittlungsunternehmen insolvent kann unmittelbar der Schaden gegen deren Vermögenschadenhaftpflichtversicherung geltend gemacht werden.


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