Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wieder ab, dieses Mal wegen „Ocean’s 8“

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Zurzeit ist Gegenstand der von Waldorf Frommer verschickten Abmahnungen der Film „Ocean’s 8“, ein weiterer Teil der beliebten Oceans-Reihe. Dieser Film soll illegal auf sog. „Internettauschbörsen“ bzw. „Filesharing-Netzwerken“ angeboten, übertragen und der öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits seit einiger Zeit als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Warner Bros. Entertainment GmbH trat sie bereits häufiger in Erscheinung. 

Solche Abmahnungen, wie sie durch Waldorf Frommer ausgesprochen wurden, sind bekannt. Ihnen liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werks seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. 

Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Sollten Sie auch eine solche oder ähnliche Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben empfehlen wir: Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie könnten andernfalls erklären, dass Sie für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). 

Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir telefonisch, per oder per E-Mail in Verbindung setzen.



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