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Kein Scherz: Gerichtstermin am 11.11. um 11:11 Uhr

  • 1 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

In Karnevalshochburgen dürfte kaum jemand einen Gerichtstermin am 11.11. für voll nehmen. Soll dieser auch noch um 11:11 Uhr beginnen, würden es viele Jecken für einen schlechten Scherz halten und darüber allenfalls schmunzeln. Und doch kam es dazu – wenig verwunderlich allerdings im weniger närrischen München.

Aus Spaß wird Ernst

Ein dortiger Familienrichter hatte die Verhandlung einer Unterhaltssache bewusst für Punkt 11:11 Uhr am 11.11. angesetzt. Die davon betroffene alleinerziehende Mutter mit einem behinderten Kind fand das alles andere als lustig. Vielmehr vermutete sie, dass der Richter sich über sie lustig machen wolle. Was dieser als Scherz verstand, war für die Frau ein Zeichen, dass er ihren Fall nicht ernst nahm. Sie reichte daher Dienstaufsichtsbeschwerde beim Amtsgerichtspräsidenten ein und stellte einen Befangenheitsantrag. Der Richter habe sie veräppeln wollen, ihre Menschenwürde mit Füßen getreten und den Streit als närrisch empfunden.

Kleinen Scherz erlaubt

Das Oberlandesgericht (OLG) München zweifelte nicht an der Ernsthaftigkeit des Richters. Er habe sich nur einen kleinen Scherz erlaubt. Hätte er um 11:10 Uhr statt um 11:11 Uhr terminiert, hätte sich die Frau gar nicht aufgeregt. Etwas Humor, zumindest aber Gelassenheit, könne auch von den Streitparteien einer Familiensache erwartet werden.

Komischer Humor

Humor ist jedoch nicht immer, wenn man trotzdem lacht. Nicht nur das Humorverständnis der beteiligten Richter gibt angesichts der Situation der Frau zu denken. Auch die Begründung mit dem Gedankenspiel, ein Termin um 11:10 Uhr hätte sie nicht gestört, ist schwach. Darüber hätte der Richter auch besser vorher ruhig mal eine Minute nachgedacht. Oder einfach wie alle richtigen Narren um 11:11 Uhr die närrische Zeit begrüßen können, statt zu arbeiten.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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