Keine Lizenz für unzuverlässige Anbieter: Online-Casinobetreiber scheitert vor Gericht

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Worum ging es in dem Fall?

Ein Online-Glücksspiel-Anbieter mit Sitz auf Malta, der bereits über eine Glücksspiellizenz der maltesischen Behörde verfügte, beantragte eine Konzession zum Betrieb von Online-Casinospielen in Schleswig-Holstein. Dies wurde von der zuständigen Behörde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass der Online-Glücksspiel-Anbieter sich durch das Anbieten von illegalem Glücksspiel in der Vergangenheit als unzuverlässig für die Veranstaltung von Online-Casinospielen erwiesen habe. Daraufhin erhob der Online-Glücksspiel-Anbieter Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und beantragte im Wege vorläufigen Rechtsschutz die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage. Nachdem das Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt hatte, legte der Online-Glücksspiel-Anbieter Beschwerde vor dem OVG Schleswig-Holstein ein. Ohne Erfolg!

Wer hat entschieden?

Die Entscheidung traf der 4. Senat des OVG Schleswig-Holstein im Rahmen einer sogenannten summarische Prüfung: Dabei wägt das Gericht ab, wie wahrscheinlich ein Erfolg im Hauptverfahren erscheint, und ob es Gründe gibt, die behördliche Entscheidung vorläufig auszusetzen. In diesem Fall kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Erfolgsaussichten der Klage gering seien.

Warum wurde die Lizenz abgelehnt?

Das zuständige Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Online-Glücksspiel-Anbieter in der Vergangenheit mehrfach gegen zentrale Regeln des Glücksspielstaatsvertrags 2021 verstoßen hatte. Unter anderem hatte er:

  • das gesetzliche Einzahlungslimit nicht eingehalten,

  • eine unzulässige Autoplay-Funktion angeboten,

  • die vorgeschriebene Mindestdauer für Automatenspiele unterschritten und

  • den erlaubten Maximaleinsatz überschritten.

Zudem hatte der Online-Glücksspiel-Anbieter Online-Glücksspiele angeboten, obwohl er in Deutschland keine gültige Erlaubnis dafür hatte – und das über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren. Selbst nach behördlichen Untersagungen setzte es das Angebot noch monatelang fort.

Was bedeutet „Unzuverlässigkeit“ in diesem Zusammenhang?

Für die Vergabe einer Glücksspiellizenz ist laut Gesetz entscheidend, dass der Online-Glücksspiel-Anbieter „zuverlässig“ ist. Damit ist gemeint, dass er sich an gesetzliche Vorschriften hält, verantwortungsvoll handelt und nicht allein auf Gewinnmaximierung aus ist. Nach Ansicht des Gerichts war das bei diesem Anbieter nicht gegeben. Er hatte Spieler- und Jugendschutz missachtet und wirtschaftliche Interessen über gesetzliche Vorgaben gestellt.

Warum zählt auch spätere Einsicht nicht?

Der Online-Glücksspiel-Anbieter argumentierte, er habe sein Verhalten inzwischen geändert und das Angebot eingestellt. Doch das Gericht stellte klar: Einsicht allein reicht nicht. Die Verstöße seien schwerwiegend, systematisch und über einen langen Zeitraum erfolgt. Deshalb sei nicht auszuschließen, dass sich ähnliches Verhalten auch in Zukunft wiederholt – ein Risiko, das der Gesetzgeber vermeiden will.

Europarecht? Kein Argument in diesem Fall

Der Anbieter verwies außerdem auf angebliche Verstöße gegen EU-Recht durch die deutschen Regelungen. Doch auch das überzeugte das Gericht nicht. Selbst bei bestehenden Zweifeln an der Rechtmäßigkeit nationaler Vorschriften müssten diese befolgt werden, solange sie gültig sind. Wer eine Lizenz will, muss sich an die Spielregeln halten – auch wenn er sie für falsch hält.

Fazit: Gericht bestätigt Maßstab für Lizenzen

Die Entscheidung unterstreicht, dass Glücksspiellizenzen in Deutschland an strenge Voraussetzungen geknüpft sind – insbesondere an die Zuverlässigkeit des Anbieters. Wer sich nicht an die gesetzlichen Schutzvorgaben hält, hat keine Aussicht auf Erfolg – auch nicht vor Gericht.


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Sollten Sie auch Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.

Foto(s): DALL·E 3


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