KI und der Betriebsrat: Neue Spielregeln für die Arbeitswelt

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Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt gewinnt im digitalen Zeitalter zunehmend an Bedeutung. Die rasante Entwicklung der Technologie verändert die Art und Weise, wie Unternehmen arbeiten, und stellt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor neue Herausforderungen.


Der Einsatz von KI im Personalwesen

Arbeitgeber setzen verstärkt auf digitale Arbeitsformen, wobei KI eine wesentliche Rolle spielt, insbesondere im Personalbereich (HR). Hier kommt People Analytics zum Einsatz, bei dem datenbasierte Entscheidungen getroffen und Probleme identifiziert werden. Diese Technologien ermöglichen es Unternehmen, effizienter zu arbeiten und Ressourcen besser zu nutzen.


Einfluss auf Arbeitsabläufe und Mitbestimmungsrechte

Der Einsatz von KI beeinflusst nicht nur Arbeitsabläufe, sondern auch die Belegschaft. Daher ist es wichtig, die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig über geplante Arbeitsabläufe und den Einsatz von KI informieren sowie die erforderlichen Unterlagen bereitstellen, insbesondere Informationen zur Funktionsweise der KI.


Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat das Recht, Sachverständige hinzuzuziehen, wenn es um die Einführung von KI-Systemen geht. Dies ist besonders wichtig, wenn die Funktionsweise dieser Systeme beurteilt werden muss. Allerdings entfällt das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, wenn KI lediglich als Arbeitsmittel genutzt wird. Sollte jedoch die Arbeitsleistung direkt betroffen sein oder wenn KI zur Vorbereitung und Erteilung von Anweisungen verwendet wird, könnte dies das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aktivieren.


Überwachung und Datenschutz

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Überwachung der Beschäftigten. Der Betriebsrat muss mitbestimmen, wenn ein KI-System in der Lage ist, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen, selbst wenn dies nicht direkt beabsichtigt ist. Dies ist besonders relevant, wenn personenbezogene Informationen verarbeitet werden. Bei möglichen Gefährdungen der physischen oder psychischen Gesundheit der Beschäftigten greift das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. In diesem Zusammenhang müssen Fragen zur Arbeitsbelastung, Überwachung und Kontrolle durch die KI sowie deren Auswirkungen auf die Mitarbeiter geklärt werden.


Mitbestimmung bei Richtlinien und Einstellungen

Der Betriebsrat hat auch ein Mitbestimmungsrecht bei der Erstellung von Richtlinien zur personellen Auswahl. Dies gilt insbesondere, wenn KI zur Aufstellung dieser Richtlinien eingesetzt wird. Bei Einstellungen und Versetzungen, die durch KI unterstützt werden, ist das Mitbestimmungsrecht relevant, wenn Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätze zur Anwendung kommen.


Dynamische Betriebsvereinbarungen

Die Einführung eines KI-Systems kann als Betriebsänderung betrachtet werden, wenn es zu erheblichen Veränderungen in der Betriebsorganisation oder den Arbeitsmethoden führt. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Der Einsatz von KI zur autonomen Aufgabenerledigung könnte eine Verpflichtung zur Interessenausgleichs- und Sozialplanung nach den §§ 111, 112f. BetrVG nach sich ziehen.

Dynamische Betriebsvereinbarungen bieten ein praktisches Regelungsinstrument für den erfolgreichen Einsatz von KI im HR-Bereich. Diese Vereinbarungen können eine datenschutzrechtliche Grundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten schaffen und tragen dazu bei, die Akzeptanz der Digitalisierung am Arbeitsplatz zu fördern.


Fazit

Die Integration von Künstlicher Intelligenz in die Arbeitswelt eröffnet sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Arbeitgeber und Betriebsräte müssen eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben und gleichzeitig die Effizienz und Innovationskraft der Unternehmen gesteigert wird. Dynamische Betriebsvereinbarungen und transparente Kommunikation sind hierbei unerlässlich, um eine erfolgreiche digitale Transformation zu gewährleisten.


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