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Kita-Ratgeber: „Wer zahlt bei fehlendem Kita-Platz?“ und weitere Fragen im Überblick

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

In Kinderkrippen und Kindertagesstätten ist ganz schön was los: Spielen, singen, basteln, forschen, ausruhen, essen, turnen und vieles mehr gehört zum Alltag. Auch Eltern haben mit dem Kindergartenbesuch viel zu tun und vor allem auch viele Fragen. Auf einige finden sie hier Antworten.

Kündigungsfristen im Betreuungsvertrag möglicherweise fehlerhaft?

Die meisten Eltern haben für das neue Kindergartenjahr einen Betreuungsvertrag in dem Kindergarten, den das Kind besuchen wird, bereits unterschrieben. In diesem Vertrag, der zwischen den Eltern und dem Träger des jeweiligen Kindergartens geschlossen wird, werden häufig allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, beispielsweise zur Kündigungsfrist. Dass eine solche Regelung unzulässig sein kann und welche Rechte die Eltern haben, zeigt folgender Fall. … Weiterlesen

Kind verweigert den Kita-Besuch: Darf man den Betreuungsvertrag kündigen?

Nicht immer geht das Kind freudestrahlend in die Kita, um seine Freunde zu treffen und mit ihnen zu spielen. Manche Kinder wehren sich vielmehr mit Händen und Füßen, die Kita auch nur zu betreten. Wollen sich Eltern die morgendlichen Kämpfe vor der Kita sparen, liegt es daher nahe, den Betreuungsvertrag fristlos zu kündigen. Doch ist das wirklich zulässig? Und muss der Kita-Betreiber im Fall einer Kündigung unter anderem die bereits erhaltenen Kosten für die Verpflegung zurückzahlen?

Lesen Sie die Antworten zu diesen Fragen und noch viel mehr in unserem Rechtstipp: „Wenn das Kind nicht in die Kita will …“

Inwieweit wird BAföG auf die Kita-Gebühren angerechnet?

Wer BAföG bezieht, dem steht ohnehin wenig Geld zur Verfügung. Studierende und Auszubildende mit Kindern merken das besonders. Damit sie Ausbildung und Erziehung unter einen Hut bringen, ist ein Kita-Besuch unumgänglich. Der kostet meist Geld. Bei geringem Einkommen können die Gebühren ermäßigt werden. Was zählt aber vom BAföG zum Einkommen und was nicht? … Weiterlesen

Darf die Kita Fotos meines Kindes im Internet veröffentlichen?

Auch Kinder haben ein sogenanntes Recht am eigenen Bild. Das heißt, Bilder dürfen nicht einfach so veröffentlicht werden, wenn das Kind erkennbar abgebildet ist. Das gilt auch für die Veröffentlichung im Internet. Viele Kitas haben bereits eine Homepage, auf der sie gerne auch den Alltag der Kinder zeigen wollen. Dafür benötigen sie jedoch eine konkrete Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern. Ohne Einverständnis muss die Kita sonst dafür sorgen, dass auf der Homepage der Kita veröffentlichte oder in sozialen Netzwerken gepostete Bilder wieder entfernt werden. Damit künftige Veröffentlichung möglichst unterbleiben, können Eltern im Namen des Kindes von der Kita eine Unterlassungserklärung verlangen.

(ADS), (VOI), (WEI), (GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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