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Klage gegen Google-Bewertung? Alles, was Sie wissen müssen!

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Sie haben eine negative Rezension bei Google erhalten und möchten dagegen eine Klage einreichen? Verständlich und jederzeit umsetzbar. 

Vorab sollten Sie jedoch einige Informationen einholen, um die Situation besser bewerten zu können. So müssen Sie sich nicht nur auf Ihren Anwalt verlassen, der sicher gern Google verklagen würde.

Unsere Kanzlei hilft Mandanten bundesweit, sich außergerichtlich oder gerichtlich gegen einen schlechten Eintrag bei Google zu wehren. Gern schauen wir uns Ihren Fall unverbindlich an und teilen Ihnen unsere kostenfreie Ersteinschätzung mit. 

Klage macht nur Sinn, wenn ein Grund zur Löschung der Rezension vorliegt!

Blind eine Klage gegen eine Bewertung auf Google einzureichen, macht wenig Sinn. Verklagen ist leicht, die Klage zu gewinnen jedoch nicht so sehr. 

Auch sollte der damit betraute Rechtsanwalt über Erfahrungen im Umgang mit negativen Rezensionen im Internet verfügen. 

Wir zeigen Ihnen auf, auf welchen Grund eine Klage gegen eine Google-Bewertung sich berufen kann:

  1. In dem schlechten Google-Eintrag werden unwahre Tatsachenbehauptungen über Sie aufgestellt. Unwahrheiten jeder Art müssen Sie sich nicht bieten lassen und können dagegen eine Klage einreichen.
  2. Sie werden in der Rezension beleidigt, verleumdet, bedroht oder es wird üble Nachrede betrieben. Diese strafrechtlich relevanten Aussagen sind ein Grund für eine erfolgreiche Klage.
  3. In der negativen Bewertung werden personenbezogene Daten genannt. Zum Beispiel Klarname, Adresse oder sonstige identifizierbare Merkmale. Das ist ein Datenschutzverstoß und die betroffene Person kann eine Klage erheben.
  4. Sie wurden gar nicht von einem echten Kunden bewertet. Dann ist die Bewertung in den allermeisten Fällen unzulässig und kann juristisch angegriffen werden.
  5. Die Rezension bezieht sich nicht wirklich auf Ihr Unternehmen. Dann ist der Eintrag sachfremd und verstößt gegen die Google-Richtlinien – auch ein möglicher Ansatzpunkt für eine Klage.

Viele weitere juristische Fallkonstellationen sind denkbar, um Google wegen einer rufschädigenden Rezension zu verklagen

Wieso nicht die bewertende Person verklagen?

Wenn Sie wissen, wer die Bewertung geschrieben hat, können Sie juristisch direkt gegen die bewertende Person vorgehen. Der Eintrag wird von dieser dann gelöscht oder es kann Klage erhoben werden.

Allerdings ist es meist so, dass anonym bewertet worden ist und die Täter nicht so leicht zu ermitteln sind. Dann macht auch eine Klage gegen Unbekannt häufig keinen Sinn, erst recht nicht, wenn es sich nicht um extreme strafrechtlich relevante Inhalte in der Bewertung dreht.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die direkte juristische Vorgehensweise gegen Google als Plattform am zielführendsten ist. Dies kann außergerichtlich oder gerichtlich im Wege einer Klage erfolgen.

Zuerst der außergerichtliche Weg – unsere Erfahrung zeigt, dass hier sehr oft eine Löschung bewirkt werden kann!

Bevor Sie Google gleich verklagen wollen, sollte der außergerichtliche Weg beschritten werden. Unsere Kanzlei bearbeitet unzählige Bewertungsfälle, speziell bezüglich Google und wir können Ihnen sagen, dass der außergerichtliche Weg sehr oft vom Erfolg gekrönt ist.

Das spart für Sie Zeit, Mühen und Kosten. Denn eine Klage kann langwierig, mühevoll und kostenintensiv sein.

Gegen eine negative Rezension sollte daher zunächst anwaltlich ein Schriftwechsel mit Google geführt werden. Hierbei sollte der beauftragte Rechtsanwalt gegen den in Frage stehenden Eintrag fundierte juristische Argumente vortragen.

Dann löscht Google den Eintrag schnell und gern, eben um keine Klage zu riskieren.

Welcher Rechtsanwalt ist der richtige Ansprechpartner für sowas?

Achten Sie bei der Auswahl Ihres Rechtsbeistands darauf, dass dieser über einschlägige Erfahrungen im Umgang mit einer negativen Google Bewertung verfügt. Wer noch nie eine schlechte Rezension hat löschen lassen, dürfte die Fallbearbeitung wohl nicht bestmöglich für Sie durchführen können.

Das Löschen eines negativen Eintrags im Internet gehört nicht zum Standardwerkzeug eines Juristen. Denn juristisch gesehen handelt es sich bei einem Google-Eintrag um Reputationsrecht gepaart mit Internetrecht.

Richtiger Ansprechpartner für Ihr Unterfangen, Google zu verklagen, eine Klage anzudenken oder den Fall zunächst prüfen zu lassen, ist ein Fachanwalt für IT-Recht

Dieser sollte jedoch nicht nur den Fachanwaltstitel tragen, sondern Ihnen nachweisen können, dass er Expertise in diesem speziellen Bereich der Bewertungen im Internet hat.

Foto(s): Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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