Klausel der Volksbank zur Vorfälligkeitsentschädigung unwirksam: Was Betroffene jetzt tun können

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Am 3. Dezember 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bedeutendes Urteil zur Vorfälligkeitsentschädigung gefällt (Az. XI ZR 75/23). Demnach dürfen Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher nicht klar und verständlich formuliert sind. Im konkreten Fall wurden die Klauseln einer Volksbank als irreführend und somit unwirksam eingestuft.

Die Entscheidung:

Die Kläger hatten Immobiliendarlehensverträge mit festen Sollzinssätzen abgeschlossen und diese vorzeitig zurückgezahlt. Die Bank verlangte daraufhin Vorfälligkeitsentschädigungen. Der BGH entschied jedoch, dass die verwendeten Vertragsklauseln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht den gesetzlichen Anforderungen an Klarheit und Verständlichkeit genügten. 

Die unwirksame Klausel lautet wie folgt:

"Der Zinsverschlechterungsschaden als der finanzielle Nachteil aus der vorzeitigen Darlehensablösung, das heißt, die Differenz zwischen dem Vertragszins und der Rendite von Hypothekenpfandbriefen mit einer Laufzeit, die der Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens entspricht"

Der BGH hat bemängelt, dass die Formulierung "Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens" für Verbraucher missverständlich sei, da sie den Eindruck erwecke, dass die gesamte verbleibende Laufzeit des Darlehens maßgeblich sei, obwohl tatsächlich nur der Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit relevant ist. 

Entscheidung betrifft Vielzahl von Darlehensverträgen:

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Darlehensnehmern erheblich und hat über den entschiedenen Fall hinaus auch für gleichlautende Formulierungen in Darlehensverträgen Auswirkungen. Verbraucher, die aufgrund unklarer oder irreführender Vertragsklauseln eine Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt haben, können diese möglicherweise zurückfordern. Zudem können sie bei geplanten vorzeitigen Darlehensablösungen die Zahlung einer solchen Entschädigung verweigern, sofern die entsprechenden Klauseln im Vertrag nicht den gesetzlichen Anforderungen an Klarheit und Transparenz entsprechen. 

Was Betroffene tun können:

  • Vertragsprüfung: Überprüfen Sie Ihre Darlehensverträge auf Klauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn diese unklar oder missverständlich formuliert sind, kann eine  bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden.

  • Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt: Ziehen Sie einen im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzu, um Ihre individuellen Ansprüche zu prüfen und erfolgreich durchzusetzen. Sollten Sie bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, prüfen Sie die Möglichkeit einer Rückforderung. Bei geplanten vorzeitigen Darlehensablösungen können Sie die Zahlung einer solchen Entschädigung möglicherweise vermeiden.

Kostenloses Erstgespräch

Rechtsanwalt Markus Mehlig ist im Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig berät und vertritt bundesweit Verbraucher bei der Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen aus beendeten Darlehensverträgen sowie bei der Abwehr von Ansprüchen aus der vorzeitigen Beendigung. Gerne steht er auch Ihnen im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel stellt lediglich allgemeine Informationen dar und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für spezifische rechtliche sowie steuerliche Fragen und individuelle Fälle wird empfohlen, einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater zu Rate zu ziehen.




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