Körperverletzung durch Kopfnuss

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Eine plötzliche und gezielte Kopfnuss, die gegen die Stirn des Opfers versetzt wird, wodurch sich dort sofort eine schmerzhafte Schwellung bildet, erfüllt nicht den Tatbestand des § 224 I Nr. 2 StGB, da die Körperteile des Täters an sich kein gefährliches Werkzeug i. S. d. Vorschrift sind (BGH, Beschluss v.11.1.2011, Az. 4 StR 450/10).


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