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Körperverletzung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Körperverletzung - was Sie wissen und beachten müssen!

Das Delikt der Körperverletzung ist ein Straftatbestand aus dem Strafrecht. Geregelt ist er im Strafgesetzbuch, also dem StGB. Unter Körperverletzung fällt jedoch nicht nur die physische Verletzung des Körpers.

Die Regelungen zur Körperverletzung befinden sich im Abschnitt zu Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und sind in mehrere Straftatbestände untergliedert.

Wann liegt eine Körperverletzung vor?

Eine Körperverletzung ist gegeben, wenn jemand einen anderen körperlich misshandelt oder dessen Gesundheit schädigt. Die bloße Belästigung oder Drohung mit einer Körperverletzung reicht nicht aus, um den Tatbestand der Körperverletzung zu erfüllen. Vielmehr muss ein tatbestandlicher Erfolg eingetreten sein, der am Körper des Opfers zu finden ist oder im gesundheitlichen Zustand des Opfers sich widerspiegelt.

1.       Was ist eine körperliche Misshandlung?

Bei einer körperlichen Misshandlung kommt es in der Regel zu sichtbaren, äußeren Verletzungen wie etwa Wunden, Kratzern, Blutergüssen oder gebrochenen Knochen, durch äußeren Einfluss einer Person. Juristisch gesehen handelt es sich um eine üble unangemessene Behandlung, die die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Ob das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt ist, hängt davon ab, ob das Körperempfinden des Opfers durch die Tat schlechter ist als zuvor. Nur kurze Beeinträchtigungen wie etwa ein kurzer Schock durch leichtes Schubsen oder Ekelgefühl durch Spucken ins Gesicht sind in der Regel nicht vom Begriff der körperlichen Misshandlung abgedeckt. Anders beurteilt sich die Lage jedoch, wenn durch das Schubsen das Opfer stolpert, stürzt und sich aus dem Sturz Verletzungen zuzieht.

2.       Was ist die körperliche Unversehrtheit?

Die körperliche Unversehrtheit ist beeinträchtigt, wenn hingegen der Zustand körperlicher Integrität und Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist. Das bedeutet, dass der Körper in seiner Substanz selbst nachteilig verändert werden muss durch den Täter. Beispielhaft zu nennen sind Kratzer, Schnitte, Schürfwunden oder blaue Flecken. Für die Bestimmung, ob eine körperliche Misshandlung vorliegt, kommt es nicht auf das Schmerzempfinden des Opfers an. So können auch das Abschneiden der Haare und auch der Barthaare zu einer Körperverletzung führen.

Ist das Opfer bereits verletzt, kommt es darauf an, ob sich der Zustand des Opfers nach der Tat verschlechtert. Dann kann auch hier eine Körperverletzung angenommen werden. Wenn also das Opfer beispielweise eine Verstauchung am Arm oder einem anderen Körperteil hat und es bei der Tathandlung zu einem Bruch der Stelle kommt, liegt eine Verschlechterung und damit eine Körperverletzung vor.

3.       Was ist eine Gesundheitsschädigung?

Eine Gesundheitsschädigung liegt hingegen vor, wenn die Körperfunktionen mindestens vorübergehend von ihrem normalen Zustand abweichen. Es muss ein sogenannter pathologischer Zustand hervorgerufen bzw. gesteigert werden. Vor allem ist dies der Fall bei einer Ansteckung mit einer Krankheit oder bei einer Vergiftung.

Auch dann, wenn das Opfer keine am Körper selbst vorhandenen Verletzungen erleidet, kann eine Körperverletzung vorliegen, wenn der Täter sein Opfer dauerhaft verfolgt und einschüchtert und sich daraus psychische Schäden entwickeln.

Was sind die Folgen einer Körperverletzung?

Es gibt verschiedene Ausprägungen des Tatbestands der Körperverletzung, für die es jeweils ein unterschiedlich starkes Strafmaß gibt. Auch zu unterscheiden ist in vorsätzliche Körperverletzung und fahrlässige Begehung der Tat.

Zu unterteilen ist u. a. in einfache, gefährliche sowie schwere Körperverletzung. Die Tatbestände unterscheiden sich in Art und Weise der Begehung sowie Intensität der Schädigung des Körpers.  

Die einfache Körperverletzung, geregelt in § 223 StGB, ist der Grundtatbestand, der durch die nachfolgenden Tatbestände qualifiziert wird, wodurch härtere Strafen gerechtfertigt sind. 

Die gefährliche Körperverletzung qualifiziert die Tat durch die Art und Weise der Handlung selbst. So wird ein Täter, der sich eines gefährlichen Gegenstandes bzw. einer gefährlichen Situation bedient, mit Freiheitsentzug von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft. Dabei bedient sich der Täter eines gefährliches Gegenstandes wie etwa einer Waffe oder eines gesundheitsschädlichen Stoffes oder begeht die Tat mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich.

Anders ist es bei der einfachen Körperverletzung gemäß § 223 StGB. Der Täter bedient sich keines weiteren Mittels, sondern benutzt in der Regel seine Hände oder Füße, um die Körperverletzung zu begehen.

Die schwere Körperverletzungen nach § 226 StGB zeichnet sich durch die Ergebnisse der Handlung aus, die mit schwerwiegenden Folgen für das Opfer verbunden sind. Verliert das Opfer seine Sehkraft, sein Sprechvermögen oder seine Fortpflanzungsfähigkeit oder gar ein wichtiges Glied oder ist erheblich entstellt oder gar behindert, beträgt die Freiheitsstrafe mindestens drei Jahre. Eine Geldstrafe ist anders als bei der einfachen Körperverletzung hier nicht mehr vorgesehen.

Auch strafbar ist die fahrlässige Körperverletzung, die durch unachtsames Verhalten entsteht. Hier kommt eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren in Betracht oder eine Geldstrafe. Dies richtet sich nach der jeweiligen Situation im Einzelfall.

Was können Opfer einer Körperverletzung tun?

Wird jemand Opfer einer Körperverletzung, sollte sich die Person an die Polizei wenden und eine Strafanzeige gegen den Täter stellen, damit die Straftat weiterverfolgt wird und der Täter seine entsprechende Strafe erhält.

Zusätzlich kann das Opfer Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangen und dies im Rahmen eines Adhäsionsverfahren geltend machen. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, mit dem im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Sollte ein Strafverfahren nicht angestrebt werden, kann das Opfer eine reine Zivilklage gegen den Täter erheben und den Schadensersatz sowie Schmerzensgeld verlangen.

Was sollte man als Beschuldigter einer Körperverletzung tun?

Sollten Sie Beschuldigter einer Straftat werden, sollten Sie sich umgehend bei einem Rechtsanwalt für Strafrecht melden und das weitere Vorgehen mit diesem besprechen. Ein erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt weiß, was gegen Anzeigen, Anklagen und Strafbefehle zu tun ist und wie mit Anschuldigungen umgegangen werden kann. Oft wird er Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen gemeinsam gegen die Anschuldigungen vorgehen.

 

Foto(s): ©Pexels/cottonbro

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