Kommunal geblitzt in Hessen? OLG Frankfurt spricht Machtwort

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Geblitzt mit Fahrverbot

Ein Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsmessung, welche von einem stationären Geschwindigkeitsmessgerät des Typs eso ES 3.0 im Vogelsbergkreis durchgeführt worden war. Nach unserer Einspruchseinlegung wurde das Verfahren an das Amtsgericht Alsfeld abgegeben. Das Amtsgericht Alsfeld sprach den Mandanten frei, weil es ein Beweisverwertungsverbot annahm, da nach Auffassung des Gerichtes die Ortspolizeibehörde der Stadt L. die Geschwindigkeitsmessung gegen geltendes Recht von einem privaten Dienstleister hat durchführen lassen.Die Staatsanwaltschaft legte aber Rechtsbeschwerde ein und so gelangte der Fall schließlich zu denm Oberlandesgericht Frankfurt. 

Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes 

Das Oberlandesgericht vertrat die Auffassung, dass die durch die Messung gewonnenen Beweismittel rechtsfehlerhaft waren, weil diese nicht auf rechtsstaatliche Weise erzielt und bewertet worden sind. Das OLG verwies das Verfahren aber wieder zurück an das Amtsgericht Alsfeld, allerdings verbunden mit einer ausführlichen Anweisung zur erneuten Prüfung. In dem Beschluss brachte das Oberlandesgericht zum Ausdruck, dass es Anlass zur Besorgnis hatte, da im Bereich kommunaler Verkehrsüberwachung eindeutige gesetzliche Grundlagen, ministerielle Erlasse und auch gerichtliche Entscheidungen nicht mit der notwendigen Sorgfalt beachtet würden (Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurts vom 26. April 2017, Aktenzeichen 2 Ss-Owi 295/17).

Zurück beim Amtsgericht Alsfeld 

Das Amtsgericht Alsfeld stellte das Verfahren dann schließlich nach weiterer schriftlicher Einlassung ein, und zwar auf Kosten der Staatskasse.

Fazit

Den Mandanten hat´s gefreut: Keine Geldbuße, keine zwei Punkte in Flensburg und schließlich auch kein Fahrverbot. Die grundlegende Entscheidung des Oberlandesgerichtes wird Konsequenzen für die aktuelle Praxis kommunaler Verkehrsüberwachung in Hessen haben.

Wenn Sie also in Hessen von einer Stadt oder Gemeinde geblitzt worden sind, dann kann sich eine kritische Betrachtung und versierte Überprüfung des Falles möglicherweise lohnen.

Für Fragen diesbezüglich steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Romanus Schlemm gerne zur Verfügung 

 

 

 


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