Kornmeier & Partner für GSDR GmbH: The Disco Boys- Around The World (German Top 100 v. 20.02.2012)

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Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner zur rechtlichen Überprüfung vor. Diese verschickt aktuell Abmahnungen im Auftrag der GSDR GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk The Disco Boys - Around The World über P2P Netzwerktauschbörsen. Gegenstand der Abmahnung ist der German Top 100 Chart Container vom 20.02.2012.

Es wird dem Anschlussinhaber zur Last gelegt, das entsprechende Werk anderen Nutzern eines P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. Hierin kann bereits eine Verletzung des Rechtes zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG gesehen werden.

Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Rechtsverfolgungskosten und einem pauschalen Schadensersatz, wird das Angebot unterbreitet, die Angelegenheit durch Zahlung eines Abgeltungsbetrages von EUR 450,00  außergerichtlich zu beenden. Unserer Einschätzung nach ist der in Ansatz gebrachte Betrag unangemessen und überhöht.

Auf dem German Top 100 Chart Container vom 20.02.2012 befinden sich weitere abmahngefährdete Titel - u. a. das Werk Inna - Club Rocker, an dem die GSDR GmbH ebenfalls die ausschließlichen Verwertungsrechte innehat. Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. Eine Einzelfallberatung sollte Ihnen Aufschluss darüber geben, ob hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Wir raten zu folgendem Vorgehen:

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner sind, gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren!

Unserer Einschätzung nach beinhalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sehr häufig ein Schuldanerkenntnis und eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Diese Aspekte sollten durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ausgehebelt werden. Bitte sehen Sie davon ab, die Unterlassungserklärung eigenhändig abzuändern. Es besteht die Gefahr folgenschwerer Fehler! Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Ihre Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Die Erfahrung im Umgang mit urheberrechtlichen Abmahnungen zeigt, dass, soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, überwiegend die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, erreicht werden kann.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, sodass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.

Die Bearbeitung Ihres Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten und günstigen Pauschalvergütung!


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