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Krankengeld trotz Berufsunfähigkeitsrente?

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Hat ein gesetzlich Krankenversicherter eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, hat er in der Regel dennoch Anspruch auf Krankengeld.

Aus Angst, im Fall der Berufsunfähigkeit unter die Armutsgrenze zu fallen, sorgen viele Arbeitnehmer privat vor und schließen eine Berufsunfähigkeits- oder Kapitallebensversicherung ab. Denn oftmals kann eine gesetzliche Versicherung die Lebenshaltungskosten des Betroffenen nicht abdecken.

Arbeitnehmer wird berufsunfähig

Im konkreten Fall hatte ein selbstständiger Dachdeckermeister bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung erklärt, dass die Mitgliedschaft auch einen Anspruch auf Krankengeld umfassen soll. Daneben hatte er eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Als er arbeitsunfähig erkrankte, erhielt er Krankengeld und eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Nachdem die Krankenkasse von der Rente erfahren hatte, verlangte sie das bereits gezahlte Krankengeld zurück. Immerhin entfalle der Anspruch darauf unter anderem nach § 50 I Nr. 1 SGB V (Sozialgesetzbuch), weil er bereits eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhalte. Der Selbstständige verlangte daraufhin gerichtlich die Zahlung des Krankengeldes.

Gericht bejaht Anspruch auf Krankengeld

Das Sozialgericht (SG) Trier gab dem Mann Recht. Er habe gemäß § 44 II Nr. 2 SGB V eine Wahlerklärung abgegeben, nach der die Leistung der Krankenkasse auch die Zahlung von Krankengeld enthalten sollte. Daher habe der Selbstständige einen Anspruch auf Zahlung des Geldes, der auch nicht nach § 50 SGB V ausgeschlossen sei. Nach dieser Vorschrift sollen etwa Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Kürzung des Krankengeldes führen. Der Dachdeckermeister hatte aber eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sodass § 50 I Nr. 1 SGB V nicht einschlägig war.

(SG Trier, Urteil v. 06.10.2011, Az.: S 1 KR 54/11)

(VOI)

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