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Dauer von Krankengeld: Wie lange zahlt die Krankenkasse?

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Dauer von Krankengeld: Wie lange zahlt die Krankenkasse?

Experten-Autor dieses Themas

Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, muss sich im Krankheitsfall erst einmal keine finanziellen Sorgen machen. Denn bei einer Arbeitsunfähigkeit springen der Arbeitgeber und die Krankenkasse mit entsprechenden Leistungen ein, um Arbeitnehmer im Krankheitsfall abzusichern.  

Doch wie lange werden solche Leistungen gezahlt? Worauf muss bei wiederkehrender Krankheit oder bei der Dauer des Kinderkrankengeldes geachtet werden? Wird eine Erkrankung im Urlaub auf die Dauer des Krankengeldes angerechnet? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber. 

Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber im Krankheitsfall

Den meisten Arbeitnehmern ist bekannt, dass ihr Arbeitgeber ihnen bei einer Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise Krankschreibung für die Dauer von sechs Wochen den vollen Lohn fortzahlt. Dies ist im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall, kurz Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), in § 3 geregelt.  

Wird der Arbeitnehmer ein weiteres Mal arbeitsunfähig, kann er unter bestimmten Voraussetzungen für einen erneuten Zeitraum von sechs Wochen die volle Entgeltfortzahlung beanspruchen. Dabei muss beachtet werden, dass der Arbeitnehmer sechs Monate vorher nicht wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig war oder zwölf Monate seit Beginn der ersten Krankschreibung aufgrund derselben Krankheit. 

Ab wann und wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld?

Hält die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers länger an, übernimmt nach der sechswöchigen Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers die Krankenkasse die finanzielle Unterstützung des Arbeitnehmers. Die Krankenkasse leistet ab Woche sieben der Arbeitsunfähigkeit eine sogenannte Lohnersatzleistung in Form von Krankengeld.  

Die Höchstdauer des Krankengeldes ist im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch, §§ 48 ff. genau geregelt. Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass Krankengeld bis zu einer Höchstdauer von 78 Wochen ab Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt wird. 

Wartefrist bei einer neuen Beschäftigung

Wenn ein Arbeitnehmer neu in einem Unternehmen beschäftigt ist, hat er bei Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise Krankheit in den ersten vier Wochen beziehungsweise 28 Kalendertagen noch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. Hier gibt es eine sogenannte Wartefrist (§ 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz in Verbindung mit den §§ 186 ff. Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Hat der Arbeitnehmer seine Beschäftigung im Unternehmen bereits aufgenommen, erhält er im Krankheitsfall in den ersten 28 Kalendertagen statt der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers Lohnersatzleistungen (Krankengeld) von der gesetzlichen Krankenkasse. 

Wie lange dauert die Bearbeitung des Krankengeldes?

Das Krankengeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen recht zügig bearbeitet. Zu beachten ist, dass Krankengeld eine Leistung ist, die rückwirkend für die vorausgegangene Zeit der Krankschreibung gezahlt wird, ausgehend vom Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (sogenannter Feststellungstag). Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Krankenkasse Kenntnis über Ihre Arbeitsunfähigkeit erlangt. Dies erfolgte bis zum 1. Oktober 2021 durch das Übersenden des „gelben Scheines“ an die Krankenkasse. Von da an mussten Vertragsärzte grundsätzlich die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nutzen, wenn es die technischen Voraussetzungen zuließen.  

Dank des digitalen Fortschritts erfolgt diese Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit Januar 2023 verpflichtend ganz automatisch durch die Praxis der Vertragsärzte auf elektronischem Wege. Dadurch müssen sich Arbeitnehmer keine Gedanken mehr um eine rechtzeitige und vor allem fristgerechte Zustellung des Krankenscheines bei der Krankenkasse machen, wie auch folgendes Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2023 zeigt: 

Im vorliegenden Fall wollte eine Krankenkasse wegen eines verspäteten Eingangs der Folgekrankschreibung eines Versicherten kein Krankengeld zahlen. Es ging um einen Zeitraum von zwei Monaten, in dem die Zahlungen laut Krankenkasse ruhten – sprich: kein Geld für diese Zeit. Der Versicherte klagte gegen die Nichtzahlung der Krankenkasse. Sowohl das Sozialgericht Köln (Az.: S 23 KR 1875/21, Urteil v. 08.03.2022) als auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen als Berufungsinstanz (Az.: L 10 KR 245/22, Urteil v. 16.11.2022) gaben dem Versicherten recht. Die Krankenkasse ging daraufhin in Revision. Das Bundessozialgericht als Revisionsgericht befand, dass die Vorinstanzen zutreffend entschieden hatten. Zur Begründung hieß es, dass der Anspruch eines Versicherten auf Krankengeld zwar ruht, wenn die Meldung der Arbeitsunfähigkeit nicht innerhalb von einer Woche bei der Krankenkasse eingeht. Die Verantwortung dafür tragen jedoch seit der per Gesetz eingeführten digitalen Übermittlungspflicht (§ 295 Abs. 1 Satz 10 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch) seit 01.01.2021 die Vertragsärzte und Einrichtungen. Deshalb entschied das Bundessozialgericht Kassel, dass der Kläger trotz der verspäteten Meldung vollen Anspruch auf Krankengeld hat (Az.: B 3 KR 23/22 R, Urteil v. 30.11.2023). 

Dauer von Kinderkrankengeld: Bekommt man auch Krankengeld für seine Kinder?

Ja. Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf Kinderkrankengeld und auf Freistellung von der Arbeit im Falle erkrankter Kinder, die jünger als zwölf Jahre alt sind. Die Dauer des Krankengeldes wurde mit der neuen Fassung des § 45 Abs. 2a Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, für die Kalenderjahre 2024 und 2025 erhöht. Dadurch erhalten Eltern mehr bezahlte Krankentage für ihre versicherten Kinder.  

Jeder Elternteil kann pro Kind 15 Tage (vorher 10) Kinderkrankengeld beziehen. Alleinerziehende haben Anspruch auf volle 30 Tage (vorher 20). Die Höhe des Krankengeldes für versicherte Kinder liegt bei etwa 90 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens und wird von der Krankenkasse übernommen. 

Nach einem Tag Arbeit wieder krank – bekommt man erneut die volle Lohnfortzahlung?

Was passiert, wenn Sie sechs Wochen krankgeschrieben waren, dann einen Tag arbeiten gehen und am nächsten Tag erneut krankgeschrieben werden? Beginnt der sechswöchige Anspruch auf volle Lohnfortzahlung erneut?  

Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Denn wenn Sie aufgrund derselben Erkrankung wie zuvor arbeitsunfähig sind, wird dies als Fortsetzungserkrankung gewertet, weil angenommen wird, dass keine vollständige Genesung vorlag. Hier tritt dann wieder der Krankengeldanspruch ein. Sind Sie jedoch wegen einer völlig andersartigen Erkrankung nach einem Tag wieder arbeitsunfähig, beginnt der sechswöchige Anspruch auf volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erneut. 

Was, wenn man nach einer Krankheit im Urlaub erneut erkrankt?

Wenn ein Arbeitnehmer nach vorausgegangener Krankheit wieder arbeitsfähig wird und direkt Urlaub nimmt, passiert es hin und wieder, dass er während des Urlaubs erneut krank wird. In diesem Fall sollte er sich während des Urlaubs unbedingt ein ärztliches Attest ausstellen lassen und unverzüglich den Arbeitgeber darüber informieren.  

Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz werden die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Das bedeutet, dass Ihnen die Urlaubstage wieder gutgeschrieben werden.

Foto(s): ©Adobe Stock/OscarStock

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