Kreditkartenbetrug: An der Zapfsäule angezapft

  • 4 Minuten Lesezeit

Es ist ein Albtraum:

Sie sind unterwegs im Ausland und zwischenzeitlich räumt ihnen ein Betrüger mit der Kreditkarte das Konto leer.

So geschehen bei einem unserer Mandanten. Er ist bei weitem nicht der einzige, der mit perfiden Methoden um sein Geld gebracht wurde und nun mit seiner Bank darüber streitet, ob sie Schadensersatz leisten muss oder nicht.

Doch von vorne.

Unser Mandant war in Frankreich unterwegs. Zum Tanken fuhr er eine der üblichen Tankstellen mit Bezahlautomat an, wie sie in vielen europäischen Ländern ­– beispielsweise auch Belgien oder Dänemark - üblich sind. Statt im einen Häuschen mit Personal zahlt man per Karte am Automaten.

Der Mandant schob also seine Kreditkarte in den Automaten und wollte sein Tanklimit per PIN freigeben, um den Tankvorgang starten zu können.


>>Fehlermeldung. Der Vorgang wurde abgebrochen.<<


Er probierte es nochmal, denn schließlich musste er ja tanken.


>>Fehlermeldung. Der Vorgang wurde abgebrochen.<<

>>Fehlermeldung. Der Vorgang wurde abgebrochen.<<

>>Fehlermeldung. Der Vorgang wurde abgebrochen.<<

>>Fehlermeldung. Der Vorgang wurde abgebrochen.<<


Schließlich klappte es, der Mandant tankte und bestätigte die Zahlung von 90,72 €.

Später dann der Schock: 26.000 € waren weg. Abgehoben in fünf Tranchen mit steigender Höhe. Offenbar hatten die Täter sich langsam an das Verfügungslimit herangetastet.

Wie das den Tätern gelang, ist bisher ungeklärt.

In der Regel sind es zwei Methoden: Skimming oder Scraping.


Was ist Skimming?

  • Modus Operandi: Betrüger manipulieren Geldautomaten oder Kassenterminals und installieren ein verstecktes Lesegerät, um die Magnetstreifeninformationen der Karte zu erfassen.
  • Hürde: Funktioniert nur bei Automaten, die Karten nur über den Magnetstreifen lesen und keine Chip- oder PIN-Eingabe erfordern.

Was ist Scraping?

  • Modus Operandi: Betrüger greifen auf das interne Netzwerk des Händlers zu, um Kreditkartendaten zu stehlen, die während des Bezahlvorgangs übermittelt werden.
  • Hürde: Erfordert fortgeschrittene technische Fähigkeiten und Zugriff auf das interne Netzwerk des Händlers.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Skimming ist eine physische Attacke, die auf Geldautomaten oder Kassenterminals abzielt.
  • Scraping ist eine digitale Attacke, die auf das interne Netzwerk des Händlers abzielt.


Wie reagieren die Banken?

Regelmäßig erstattet die Bank dem Kunden den Schaden, der durch den Betrug entstanden ist. Dies gilt jedoch nur, wenn der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

Und genau hier liegt der Streitpunkt.

In unserem Fall behauptet die Bank unseres Mandanten – die Apo-Bank – er habe das Geld wissentlich abgehoben.

Hier ein typisches Antwortschreiben einer Bank:

„Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Erstattung des Betrags von 39.000,00 € aus § 675u Satz 2 BGB. Es kann dahinstehen, ob die streitgegenständlichen Abbuchungen in Höhe von insgesamt 39.000,00 € vom Konto des Klägers autorisiert waren. Entweder hat der Kläger diese Zahlungen autorisiert bzw. ihnen zugestimmt. Dann hat er von vornherein gegen die Beklagte keinen Erstattungsanspruch aus § 675u Satz 2 BGB. Oder der Kläger hat der Zahlung nicht zugestimmt, diese dann aber durch eine mindestens grob fahrlässige Verletzung seiner Pflichten aus der Online-Banking-Vereinbarung mit der Beklagten 17. April 2024 verursacht. Die Beklagte wendet insoweit ihren Gegenanspruch auf Schadensersatz in Höhe der Klageforderung aus § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB ein und rechnet vorsorglich mit diesem gegen die Klageforderung auf.“


Sie wurden Opfer eines Kreditkartenbetrugs?

1. Handeln Sie schnell.

  • Je früher Sie den Betrug melden, desto schneller kann Ihr Kreditkartenaussteller Maßnahmen ergreifen, um weiteren Schaden zu verhindern.

2. Sperren Sie Ihre Kreditkarte.

  • Sie können Ihre Kreditkarte telefonisch bei Ihrem Kreditkartenaussteller sperren lassen. Die meisten Banken bieten auch die Möglichkeit, die Karte online oder über die App zu sperren.

3. Melden Sie den Betrug Ihrem Kreditkartenaussteller.

  • Sie können den Betrug telefonisch, online oder per Post melden. Ihr Kreditkartenaussteller wird Ihnen dann eine neue Karte zusenden und Ihnen helfen, die betrügerischen Transaktionen zu streichen.

4. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

  • Die Anzeige bei der Polizei ist wichtig, um den Betrug zu dokumentieren und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Sie können die Anzeige online oder bei Ihrer örtlichen Polizeistelle erstatten.

5. Schützen Sie sich vor zukünftigem Betrug.

  • Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig auf verdächtige Aktivitäten.
  • Melden Sie Ihrem Kreditkartenaussteller alle verdächtigen Transaktionen sofort.
  • Seien Sie vorsichtig beim Online-Einkauf und geben Sie Ihre Kreditkartendaten nur auf vertrauenswürdigen Websites ein.
  • Verwenden Sie eine starke PIN für Ihre Kreditkarte und bewahren Sie diese sicher auf.
  • Schreddern Sie alle Kontoauszüge und anderen Dokumente, die Ihre Kreditkarteninformationen enthalten.

Und der vielleicht wichtigste Tipp: Nutzen Sie für alle Transaktionen die 2-Faktor-Freigabe.


Wir helfen

Gerne stehen Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und sein Team von mzs Rechtsanwälte Geschädigten von Skimming, Scraping und anderen Abzockermethoden für eine Einschätzung ihrer möglichen Rechtsansprüche und deren Durchsetzung gegen die Beteiligten und Bankinstitute zu Verfügung.


Sie können die Kanzlei und Dr. Strohmeyer gerne telefonisch unter 0211-69002-0 oder per E-Mail an info@mzs-recht.de kontaktieren.


mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. In den Jahren 2016 bis 2024 wurde die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt durchgehend in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.


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Foto(s): www.mzs-recht.de

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