Kryptobetrug bei falkring-invest Geld verloren? Jetzt handeln – BaFin warnt!

  • 6 Minuten Lesezeit

Sie haben über die Plattform falkring-invest.com angeblich in Kryptowährungen oder andere Finanzprodukte investiert und warten nun vergeblich auf Ihre Auszahlung? Dann sind Sie nicht allein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell eindringlich vor dieser Website. Der Verdacht: Die Betreiber bieten ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen an – und täuschen dabei sogar eine Aufsicht durch die BaFin vor. Doch was heißt das konkret für Sie als Geschädigte:r? Haben Sie Anspruch auf Rückzahlung? Und wie können Sie sich rechtlich wehren?

In diesem Beitrag erhalten Sie eine fundierte rechtliche Einschätzung, aktuelle Informationen zur BaFin-Warnung und praxisnahe Handlungsempfehlungen, wenn Sie Opfer eines Krypto-Investmentbetrugs geworden sind.

Die aktuelle BaFin-Warnung im Überblick

Am 14. Mai 2025 hat die BaFin eine ausdrückliche Warnung vor der Website falkring-invest.com ausgesprochen. Demnach besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten anbieten. Gleichzeitig werben die Betreiber irreführend mit einer angeblichen Aufsicht durch die BaFin.

Die Warnung basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

Eine BaFin-Warnung ist keine bloße Formalität, sondern ein deutliches Signal dafür, dass ein erheblicher Anfangsverdacht auf einen unerlaubten und potenziell strafbaren Geschäftsbetrieb besteht.


Was heißt "unerlaubte Finanzdienstleistung" konkret?

Nach deutschem Recht bedarf jeder, der Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, einer ausdrücklichen Zulassung durch die BaFin. Das gilt insbesondere für:

  • Anlagevermittlung

  • Finanzportfolioverwaltung

  • Kryptoverwahrung

  • Eigenhandel

  • Betrieb multilateraler Handelssysteme

Falkring-invest.com bietet offenbar entsprechende Dienste an, ohne eine solche Lizenz zu besitzen. Das allein macht die Geschäfte nicht nur rechtswidrig, sondern führt im Ernstfall auch zur Nichtigkeit der Verträge (§ 134 BGB).



Warum eine BaFin-Warnung ein deutliches Warnsignal ist

Die BaFin spricht Warnungen nur dann aus, wenn ein erheblicher Verdacht besteht und der Schutz von Verbraucher:innen dies erfordert. Die Erwähnung eines konkreten Domainnamens wie falkring-invest.com bedeutet, dass die Behörde konkrete Hinweise auf Missbrauch, Falschangaben oder betrügerische Struktur hat.

In vielen Fällen folgt später ein Ermittlungsverfahren durch Staatsanwaltschaften, oftmals mit internationalen Bezügen und Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung.



Typische Merkmale unseriöser Plattformen

Anleger:innen berichten häufig von folgenden Mustern:


  • Versprechen hoher Renditen ohne Risiko

  • Professionell gestaltete Webseiten mit Fake-Logos von Aufsichtsbehörden

  • Kein echtes Impressum oder gefälschte Unternehmensadressen

  • Kommunikationskanäle ausschließlich per Chat oder Telegram

  • Forderungen nach "Steuerzahlungen", "Freischaltgebühren" oder "VIP-Upgrades"

  • Konten im Ausland, z. B. in Litauen, Estland oder auf Malta



Wer haftet bei Betrug über nicht lizenzierte Plattformen?

Die Betreiber solcher Plattformen agieren meist anonym. Doch juristisch bedeutet das nicht, dass Sie keine Ansprüche haben:

  • Empfängerbanken im EU-Ausland sind verpflichtet, Geldwäsche zu verhindern. Bei Pflichtverletzungen kann ein Anspruch nach Art. 82 DSGVO oder § 280 BGB bestehen.

  • Ihre Hausbank kann unter Umständen haften, wenn sie verdächtige Auslandsüberweisungen nicht aufgehalten oder nicht aufgeklärt hat.

  • Werbepartner oder Vermittler, die in sozialen Medien für die Plattform geworben haben, können zivilrechtlich in Anspruch genommen werden.



Wie Sie als Geschädigte:r Ihre Ansprüche geltend machen können


Zivilrechtlich können Sie die Rückzahlung Ihrer Verluste fordern, etwa durch:

  • Zahlungsaufforderungen an die Empfängerbank

  • Klage gegen involvierte Zahlungsempfänger

  • Ggf. internationale Mahnverfahren nach EU-Verordnung 1896/2006


Strafrechtlich kann die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens helfen, Informationen zu sichern, Vermögenswerte zu identifizieren und mit europäischen Behörden zu kooperieren.



Kann meine Hausbank mithaften, obwohl ich die Überweisung selbst veranlasst habe?

In bestimmten Fällen ja. Auch wenn Sie die Überweisung selbst ausgeführt haben, besteht eine Prüfungspflicht Ihrer Bank. Das gilt insbesondere bei:

  • ungewöhnlich hohen Beträgen,

  • mehrfachen Überweisungen ins EU-Ausland (z. B. Malta, Estland, Litauen),

  • fehlender wirtschaftlicher Plausibilität.


Typisches Warnsignal für betrügerische Plattformen wie falkring-invest.com:
Betroffene werden unter Vorwänden zu weiteren Zahlungen gedrängt – 

z. B. angebliche „Steuern“, „Sicherheitsgebühren“, „Anti-Geldwäsche-Freigaben“, „VIP-Upgrades“ oder „Verifizierungskosten“. Diese Forderungen sind fingiert und dienen allein dazu, weiteres Geld zu erlangen. 

Spätestens bei solchen „Nachforderungen“ ist besondere Vorsicht geboten – Ihre Bank hätte unter Umständen Rückfragen stellen oder eine Transaktion stoppen müssen.

Fazit: In solchen Konstellationen prüfen wir, ob Ihre kontoführende Bank ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat und deshalb auf Schadensersatz haftet.



Strafanzeige, Zivilklage oder Ombudsmannverfahren?

Strafanzeige: Ist sinnvoll, um Ermittlungen anzustoßen und Sperrvermerke bei internationalen Banken zu veranlassen. Sie können diese selbst oder über einen Anwalt stellen.

Zivilklage: Wird oft gegen Banken oder Zahlungsempfänger geführt. 

Ombudsmannverfahren: Eignet sich bei Streit mit Ihrer Hausbank. Es ist kostenfrei und schiebt die Verjährung aus.



Beweissicherung: Das sollten Sie dokumentieren

  • Kontoauszüge mit allen Transfers

  • Screenshots der Plattform, Chats, Login-Bereich

  • E-Mails, Verträge, Zahlungsaufforderungen

  • Wallet-Adressen (bei Krypto-Transaktionen)

  • Namen, Telefonnummern, Social-Media-Profile der Kontaktpersonen



Wann anwaltliche Hilfe entscheidend ist

Bei Krypto-Betrug wie im Fall falkring-invest.com geht es oft um hohe Beträge und komplexe Strukturen. Eine rechtliche Begleitung ist dann sinnvoll, wenn:

  • Sie Ihre Ansprüche gezielt und mit Nachdruck verfolgen möchten

  • Zahlungen ins Ausland erfolgt sind

  • Banken nicht kooperieren

  • Ihre Kommunikation dokumentiert und rechtssicher aufbereitet werden muss

Ein spezialisierter Anwalt kann zudem internationale Kooperationsstellen einbinden, z. B. die Financial Intelligence Unit (FIU) oder das Europol Asset Recovery Office.



Wie wir Ihnen helfen können

Wir sind eine auf Kapitalanlagerecht, Krypto- und Bankrecht spezialisierte Kanzlei und vertreten seit Jahren bundesweit Mandanten, die Opfer von Online-Anlagebetrug wurden.

Unser Leistungsangebot umfasst:

  • Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten

  • Kontaktaufnahme mit Banken (außergerichtlich)

  • Einleitung zivilrechtlicher Schritte gegen Zahlungsempfänger

  • Begleitung bei Strafanzeige und Kooperation mit Ermittlungsbehörden

  • Aufbereitung der Mittelherkunft zur Abwehr von Geldwäscheverdacht




Handeln Sie jetzt – bevor es zu spät ist


Unser Ziel: Maximale Rückholung Ihres verlorenen Geldes.

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine individuelle Ersteinschätzung – ohne unnötige Bürokratie.

Ich arbeite auf Grundlage einer transparenten Pauschale – Sie wissen vorher, was es kostet.

Melden Sie sich jetzt – über Anwalt.de, per E-Mail kontakt@rexus-recht.de, telefonisch oder direkt über meine Kanzleihomepage.

Je schneller Sie handeln, desto besser sind die Erfolgsaussichten.


Nutzen Sie meinen kostenfreien, anonymen Selbsttest. Er hilft Ihnen, typische Merkmale wie Fake-Coins, falsche Wallets und Auszahlungsversprechen zu erkennen:

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Er ersetzt keine juristische Prüfung – kann aber der erste Schritt zur Rückholung sein.


Mehr zum Thema Kypto-Betrug: 




FAQ- zum Betrugsfall 


1. Was bedeutet die BaFin-Warnung zu falkring-invest.com konkret?

Die BaFin warnt davor, dass falkring-invest.com ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptodienstleistungen in Deutschland anbietet. Zudem täuscht die Plattform eine BaFin-Aufsicht vor. Das ist ein starkes Indiz für unseriöses oder sogar betrügerisches Handeln.

2. Ich habe über falkring-invest.com investiert – ist mein Geld verloren?

Nicht zwingend. Es bestehen zivilrechtliche Möglichkeiten, Ihre Verluste zurückzufordern – etwa über die Empfängerbank, Ihre eigene Hausbank oder durch Klage gegen Zahlungsempfänger im In- oder Ausland. Eine juristische Prüfung lohnt sich in vielen Fällen.

3. Was kann ich tun, wenn meine Auszahlungsanforderung ignoriert wird?

Setzen Sie der Plattform eine kurze schriftliche Frist – idealerweise dokumentiert per E-Mail. Bleibt die Reaktion aus, sollten Sie unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um zivilrechtliche Schritte oder internationale Rückforderungen einzuleiten.

4. Ist es sinnvoll, eine Strafanzeige zu stellen?

Ja. Die Anzeige kann helfen, Ermittlungen zu starten und Vermögenswerte im In- und Ausland zu sichern. Sie können diese selbst erstatten oder von uns rechtlich begleitet vornehmen lassen. Ermittlungsakten können später auch zivilrechtlich genutzt werden.

5. Kann meine Hausbank mithaften, obwohl ich die Überweisung selbst veranlasst habe?

In bestimmten Fällen ja. Wenn z. B. hohe Auslandsüberweisungen ohne wirtschaftlich erkennbaren Hintergrund durchgeführt wurden, kann eine Pflichtverletzung Ihrer Bank vorliegen. Auch bei mehrfachen Zahlungen sind Aufklärungspflichten zu prüfen.

6. Ich habe Kryptowährungen auf der Plattform gekauft. Kann ich auch hier mein Geld zurückverlangen?

Ja, sofern sich Transaktionen nachvollziehen lassen. Wir analysieren Wallet-Adressen, Transaktionspfade und Zahlungswege. Auch Transfers über Exchanges, DeFi-Wallets oder Chain-Bridge-Lösungen können rückverfolgt und rechtlich angegriffen werden.

Foto(s): @urheberlos

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