Kryptobetrug bei technologiesgroup.org: Betrug mit angeblichem Finanzhandel – so holen Sie Ihr Geld zurück

  • 5 Minuten Lesezeit

BaFin warnt vor der Website technologiesgroup.org – angeblicher Sitz in Berlin, echte Gefahr für Ihr Geld. Hinter dem schönen Schein verbirgt sich ein typischer Krypto-Anlagebetrug.


Viele Betroffene merken es zu spät: Sie glauben, über technologiesgroup.org in lukrative Finanzprodukte oder Kryptowährungen zu investieren. Auf der Website wirkt alles professionell – Login-Bereich, Charts, angebliche Handelsplattform. Doch in Wahrheit handelt niemand mit Ihrem Geld. Stattdessen wird es ins Ausland weitergeleitet, oft über verschlungene Wege, an Empfängerbanken, die nichts prüfen – und alles durchwinken. Die BaFin warnt nun ganz offiziell: Die Plattform technologiesgroup.org betreibt unerlaubte Finanzdienstleistungen.



Was steckt hinter technologiesgroup.org?


Laut BaFin gibt sich die Technologies Group als in Berlin ansässiges Finanzunternehmen aus – eine Täuschung. Die Plattform bietet angeblich den Handel mit Finanzinstrumenten an. Doch sie verfügt über keine Erlaubnis nach § 32 KWG – und damit fehlt ihr die rechtliche Grundlage, überhaupt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland anzubieten.


Die Warnung ist klar: Anbieter ohne Lizenz handeln illegal. Wer dort Geld einzahlt, riskiert den Totalverlust. In Wahrheit wird auf solchen Plattformen nicht wirklich gehandelt – weder mit Aktien, noch mit CFDs oder Kryptowährungen. Die Kontostände im Nutzer-Dashboard sind reine Fiktion. Sie sehen vermeintliche Gewinne – doch eine Auszahlung erfolgt nie. 


Stattdessen erhalten Geschädigte immer neue Forderungen:


– „Steuerzahlung vor Auszahlung“

– „Gebühr für Wallet-Transfer“

– „VIP-Verifizierung“

– „Freischaltung durch Blockchain-Partner“


Achtung:

Merken Sie sich die Formal: Falsche Gebühren vor Auszahlung = Betrug!


Diese Nachforderungen dienen nur einem Zweck: Noch mehr Geld abzugreifen. Es handelt sich um eine klassische Zweitbetrugsmasche. Wer bezahlt, verliert erneut – und die Täter verschwinden spurlos. Wichtig: Keine dieser Forderungen ist rechtlich begründet.


Tipp:

– Keine weiteren Zahlungen leisten

– Beweise sichern (E-Mails, Kontoauszüge, Chatverläufe, Wallet-Adressen)

– Fall rechtlich prüfen lassen – insbesondere auf zivilrechtliche Rückforderungen gegen Täter und Banken



Geld verloren an technologiesgroup.org – was kann man tun?


Viele Betroffene glauben, sie seien machtlos. Doch das stimmt nicht. In zahlreichen Fällen können Zahlungen zurückgeholt werden – insbesondere über zivilrechtliche Klagen gegen die Empfängerbanken oder die Hausbank des Geschädigten.


Denn Banken trifft in bestimmten Konstellationen eine Warnpflicht, wenn sie erkennen können, dass Kunden auf betrügerische Plattformen einzahlen. Das gilt umso mehr, wenn:


 ungewöhnlich hohe Beträge überwiesen wurden

– Empfängerbanken bekannt für Betrugsfälle sind

– die Transaktionen verdächtig wirken (z. B. Zahlungstitel wie „Trading-Account“ bei Privatpersonen)


Die Rechtsprechung (z. B. BGH XI ZR 56/07) verpflichtet Banken in bestimmten Fällen sogar zur Prüfung und Warnung – andernfalls haften sie für den Schaden.



Blockchain-Tracing: Der digitale Beweisweg zum Täter


Gerade bei Krypto-Betrug ist eines entscheidend: Die Spur des Geldes. Viele Täter verwenden Wallet-Adressen, die technisch zurückverfolgt werden können. Mithilfe von professionellem Blockchain-Tracing lassen sich:


– Zahlungsflüsse rekonstruieren

– Zwischenstationen identifizieren

– Knotenpunkte aufdecken, bei denen sich zivilrechtliche Angriffspunkte ergeben

– Empfängerbanken, Zahlungsdienstleister oder Plattformbetreiber direkt in die Haftung nehmen


Ein solches Tracing ist häufig der Schlüssel zur Durchsetzung von Ansprüchen – besonders dann, wenn Gelder über Plattformen wie Binance, Kraken oder Coinbase flossen.



Warum anwaltliche Hilfe jetzt entscheidend ist


Wer ohne anwaltliche Prüfung handelt, läuft Gefahr, wichtige Fristen zu verpassen oder unwiederbringlich Chancen zu verlieren. Ich analysiere Ihren Fall umfassend – inklusive technischer Zahlungswege, möglicher Rückforderungsansprüche und strategischer Klageoptionen.


In besonders komplexen Fällen mit Drittüberweisungen oder Geldwäscheverdacht biete ich ein umfassendes Pauschalpaket inklusive zivil- und strafrechtlicher Absicherung.


Mein Angebot:

– Analyse Ihrer Zahlungen (inkl. Wallets, Transaktionen, Empfängerkonten)

– Prüfung zivilrechtlicher Rückforderungsansprüche

– ggf. Haftung Ihrer Hausbank oder der Empfängerbank

– Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten

– auf Wunsch: Durchsetzung Ihrer Forderung im Klageweg


Die Kosten richten sich fair nach Ihrem Schaden – klar, transparent, ohne versteckte Risiken.


Sie haben Geld an technologiesgroup.org verloren?

Dann zögern Sie nicht – je schneller gehandelt wird, desto höher die Chance auf Rückgewinnung.


Jetzt Fall schildern und Rückzahlung prüfen lassen.



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Wir sind auf die Rückforderung von Geldern aus Online-Anlagebetrug und Krypto-Scams spezialisiert. Wir kennen die Tricks der Betrüger und wissen, wie man rechtlich dagegen vorgeht – inklusive Blockchain-Analyse.

Unser Ziel: Maximale Rückholung Ihres verlorenen Geldes.


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Je schneller Sie handeln, desto besser sind die Erfolgsaussichten.


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Mehr zum Thema Kypto-Betrug: 


FAQ – häufige Fragen zu technologiesgroup.org

Was genau ist an technologiesgroup.org illegal?

Die Plattform bietet ohne BaFin-Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an – ein klarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (§ 32 KWG).

Kann ich mein Geld zurückbekommen?


In vielen Fällen ja – insbesondere, wenn Zahlungen über reguläre Banken oder Krypto-Börsen liefen. Entscheidend ist eine professionelle Prüfung des Einzelfalls.

Muss ich eine Anzeige erstatten?

Eine Strafanzeige ist möglich, bringt aber oft kein Geld zurück. Die zivilrechtliche Rückforderung ist der Schlüssel zur tatsächlichen Erstattung.

Was kostet eine Prüfung durch Sie?

Die Kosten richten sich nach Schadenshöhe und Komplexität – ich arbeite auf Basis transparenter Pauschalhonorare.

Wie lange dauert die Prüfung?

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Foto(s): @urheberlos


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