KSP Kanzlei i.A.d Copytrack GmbH: Gerichtsverfahren nach unbeantwortetem Forderungsschreiben wg. unerlaubter Bildnutzung

  • 2 Minuten Lesezeit

Immer wieder wird über Forderungsschreiben der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berichtet. Die KSP Rechtsanwälte fordern in den Schreiben oft die Zahlung eines Betrags in drei- bis vierstelliger Höhe.

Was passieren kann, wenn man auf Schreiben der KSP Kanzlei nicht reagiert, zeigt folgender Fall:

Die Rechtsanwälte der KSP Kanzlei haben im Auftrag der Copytrack GmbH Forderungsschreiben, wie gerade schon beschrieben, verschickt. Inhalt des Forderungsschreiben war der Vorwurf einer unerlaubten Bildnutzung des Adressaten. Der Adressat soll dadurch die Urheberrechte der Copytrack GmbH verletzt haben. Daher wurden von der KSP Kanzlei im Auftrag der Copytrack GmbH Zahlungsansprüche im unteren dreistelligen Bereich geltend gemacht.

Der Adressat, den wir zum damaligen Zeitpunkt nicht vertreten haben, hatte auf das Forderungsschreiben der KSP Rechtsanwälte jedoch nicht reagiert. Auch die geltend gemachten Zahlungsansprüche der KSP Rechtsanwälte wurden vom Beklagten nicht erfüllt.

Nach einem erfolglosen Mahnverfahren landete der Fall vor Gericht. Das Gericht verurteilte den nicht anwaltlich vertretenen Adressaten des Forderungsschreibens zur Zahlung.

Forderungsschreiben der KSP Kanzlei sind also ernst zu nehmen!

Entgegen manchen Hinweisen auf Internetforen, dass man auf Schreiben der KSP Kanzlei nicht reagieren sollte, beweist der eben geschilderte Fall das Gegenteil: Bei einer Nichtreaktion Ihrerseits können möglicherweise unnötige Kosten entstehen. Wir raten daher dazu, sich nach Erhalt eines Schreibens der KSP Kanzlei umgehend fachanwaltlich beraten zu lassen.

Lassen Sie sich genau darüber aufklären, was Sie zukünftig beachten müssen! Die Erfahrung zeigt beispielsweise, dass viele Mandanten Probleme damit haben, Bilder im Internet vollständig zu löschen.

Kurzgefasst: Wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie ein Schreiben der KSP Kanzlei erhalten:

  • Nehmen Sie das Schreiben ernst.
  • Beachten Sie in dem Schreiben gesetzte Fristen.
  • Wenden Sie sich zeitnah an einen fachkundigen Anwalt.
  • Nehmen Sie keine Zahlung vor, ohne vorherige Rücksprache mit einem Fachanwalt.

Wir können Sie kurzfristig, bundesweit und unverbindlich beraten!

Mit unseren Fach- und Rechtsanwälten für Urheber- und Medienrecht, Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie IT-Recht vertreten wir seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu urheberrechtlichen Angelegenheiten.

Lassen Sie uns auch Ihnen mit Ihrem Forderungsschreiben weiterhelfen!

  • Kontaktieren Sie uns gerne einfach telefonisch für ein unverbindliches Erstgespräch unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405.
  • Lassen Sie uns eine E-Mail unter hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de zukommen.
  • Nutzen Sie alternativ auf anwalt.de die Funktion „Nachricht senden“.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg

Beiträge zum Thema