KTG Energie AG: Anleger sollten Forderungen bis zum 24. Januar 2017 beim Sachwalter anmelden

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Das Tochterunternehmen der KTG Agrar SE, KTG Energie AG, ist seit September 2016 insolvent (Az.: 15 IN 260/16). Das Insolvenzgericht Neuruppin hat den von der KTG Energie AG eingereichten Insolvenzplan zur Einsichtnahme niedergelegt und den Erörterungs- und Abstimmungstermin für den 3. Februar 2017 im Anschluss an die bereits terminierte Gläubigerversammlung anberaumt. Betroffene Anleger sollten noch bis zum 24. Januar 2017 ihre Forderungen beim gerichtlich bestellten Sachwalter der Kanzlei Leonhardt Rattunde anmelden.

2012 hat die KTG Energie AG eine Unternehmensanleihe mit einem Zinssatz von 7,25 Prozent und einer sechsjährigen Laufzeit begeben (WKN: A1ML25). Zahlreiche Anleger investierten rund 50 Mio. Euro in die Anleihe. Nun könnte die Insolvenz besonders für die Anleger mit erheblichen Verlusten verbunden sein. Das Unternehmen sieht in seinem Insolvenzplan u. a. vor, dass Finanzierungsbeiträge von zwei Planinvestoren den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten sollen, um laut der KTG Energie AG überhaupt eine Quotenausschüttung an die Gläubiger zu ermöglichen. Im Oktober des vergangenen Jahres stellte bereits einer der beiden Investoren ein Massedarlehen von rund 25 Mio. Euro zur Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebs zur Verfügung. Das soll den Gläubigern zugutekommen, da eine Zerschlagung des Unternehmens deutlich weniger Erträge erzielen könnte.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Anleger könnten mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Deshalb sollten Betroffene frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um die möglichen Ansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Im Zuge einer fehlerhaften Anlageberatung könnten gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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