Kündigung bekommen? Was sollten Sie tun?

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Wenn Sie eine Kündigung bekommen haben, ist dieses zunächst für Sie ein „Schlag ins Gesicht“!

Sie zweifeln an sich und Ihren Leistungen im Arbeitsverhältnis.

Allerdings sollten Sie kühlen Kopf behalten und mit anwaltlicher Hilfe versuchen, das Beste aus der Situation zu machen. Sie werden sehen, es lohnt sich in vielen Fällen.

1. Formelle Ansätze

Die Kündigung muss von einer vertretungsberechtigten Person des Arbeitgebers unterschrieben sein, etwa dem Geschäftsführer der GmbH. Andernfalls ist sie nichtig.

Die Kündigung muss auch von der Firma stammen, mit der der Arbeitsvertrag besteht, etwa der oHG oder der Einzelfirma, beispielsweise nach einem Betriebsübergang nach § 613 a BGB.

Wichtig ist, dass die Kündigung Ihnen wirksam zugeht. Ohne Nachweis des Zugangs ist die Kündigung angreifbar.

Eine mündliche Kündigung ist unwirksam, unumgänglich ist die Einhaltung der Schriftform.

2. Zeitliche Ansätze

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie schnell werden. Innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen muss eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein. Andernfalls ist die Kündigung bestandskräftig, egal wie falsch sie ist, lediglich wegen Zeitablaufs.

Wenn Sie fürchten und bemerken mussten, dass Ihr Arbeitgeber eine Kündigung erwägt und auf Sie die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung zutreffen könnten, sollten Sie unverzüglich einen Antrag auf Zuerkennung einer Schwerbehinderung, Verschlimmerung oder Gleichstellung stellen, abhängig von Ihren Leiden und noch vor Ausspruch der Kündigung. Dann können Sie erreichen, dass auf Sie der Schutz einer Schwerbehinderung im Kündigungsschutzverfahren zutrifft. Damit verbessern Sie Ihre prozessuale Situation erheblich.

Nach Erhalt der Kündigung müssen Sie sich innerhalb von 3 Werktagen bei der Agentur für Arbeit melden. Andernfalls riskieren Sie Nachteile und Leistungskürzungen.

3. Klageerhebung

Spätestens nach Erhalt der Kündigung sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Dann wird geprüft, ob Kündigungsgründe vorliegen und ob eine fristlose oder fristgemäße Kündigung ausgesprochen wurde. Es kommen in Betracht eine betriebsbedingte, eine krankheitsbedingte oder eine verhaltensbedingte Kündigung.

Mit Erhebung einer Kündigungsschutzklage wird der Arbeitgeber gezwungen, die Kündigung zu begründen und die Kündigungsgründe zu beweisen. Dazu wird anwaltlich vorgetragen, Sie brauchen dann nichts mehr zu veranlassen.

4. Anwaltliche Beratung

Je früher Sie eine anwaltliche Beratung einholen, desto besser und erfolgreicher kann der Kündigungsschutzprozess gestaltet werden.

Ich stehe Ihnen gerne als Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 1996) als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte rufen oder sprechen Sie mich an, gerne auch per E-Mail.

Sie erhalten von mir auch einen gewünschten schnellen Besprechungstermin.

Auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!



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