Kündigung des Arbeitsvertrags – wichtige Hinweise!

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Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedeutet in aller Regel einen tiefen Einschnitt in die persönlichen Lebensverhältnisse. Daher ist es wichtig zu wissen, worauf nun zu achten ist, welche Rechte Ihnen nach Erhalt der Kündigung zustehen und wie diese durchzusetzen sind. 

1. Kündigung prüfen!

Die erste Empfehlung ist, die Kündigung selbst und die Zustellung genau zu prüfen. Stimmen die Daten? Auch wenn es überraschen mag, selbst in großen Unternehmen werden bei den Formalien häufig Fehler gemacht. Diese Punkte besprechen Sie am besten mit einem versierten Fachmann, der bei der Prüfung hilft!

Eine Kündigung ist schriftlich auszusprechen. Das verlangt das Gesetz. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist unwirksam.

2. Fristen beachten!

Wenn man gegen eine Kündigung vorgehen möchte, ist die strenge 3-Wochen-Frist für die Einlegung einer Kündigungsschutzklage zu beachten. Die Frist beginnt mit Zugang der Kündigung. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung als wirksam – d. h., selbst wenn der Arbeitgeber bei der Kündigung einen Fehler gemacht hat. Man muss also klagen!

3. Gelten die Kündigungsschutzvorschriften?

Läuft das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate und hat der Arbeitgeber insgesamt mehr als zehn Vollzeitarbeitsplätze (Teilzeitkräfte werden anteilig gerechnet), finden die Schutzvorschriften des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung. Ihr Arbeitgeber hat dann die Pflicht für die Kündigung vor Gericht einen Grund nachweisen zu müssen. Dabei wird zwischen personenbedingten (z. B. Krankheit) oder verhaltensbedingten Gründen (z. B. Fehler bei der Arbeit) unterschieden. Daneben gibt es die sogenannte betriebsbedingte Kündigung, bei der eine Sozialauswahl stattfinden muss.

4. Besonderer Kündigungsschutz

Bei schutzbedürftigen Personengruppen wie Schwerbehinderte, Schwangeren, Betriebsräten und Datenschutzbeauftragten gelten für den Arbeitgeber über den allgemeinen Kündigungsschutz hinausgehende besondere Voraussetzungen für eine Kündigung.

5. Betriebsrat muss gehört werden!

Gibt es bei Ihrem Arbeitgeber einen Betriebsrat, ist dieser vor der Kündigung zwingend anzuhören. Die Kündigung ist sonst unwirksam. Und auch die Anhörung selbst muss bestimmte Voraussetzung erfüllen, die nicht immer eingehalten werden und zur Unwirksamkeit der Kündigung führen

6. Meldung bei der Arbeitsagentur

Bei einer Kündigung hat jeder Arbeitnehmer die Pflicht, sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend zu melden um eventuelle Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu erhalten. Diese Meldung kann auch online erfolgen.

7. Sonstiges wie Zeugnis, Urlaub, Überstundenabgeltung 

Am Ende eines Arbeitsverhältnisses sind auch Ansprüche wie Urlaubsabgeltung, Ausgleich von Überstunden oder die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses geltend zu machen. Hierfür gelten zum Teil strenge Ausschlussfristen, die greifen, wenn die Ansprüche nicht formal richtig und rechtzeitig geltend gemacht werden.

Diese Hinweise zeigen bereits die Vielschichtigkeit des Themas. Um keine Fehler zu machen oder Fristen zu versäumen, empfiehlt sich die Einschaltung eines im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalts. Dessen Kosten werden regelmäßig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen. Unabhängig davon rechnet sich die Mandatierung aber auch, weil der Anwaltseinsatz sich in den meisten Fällen wirtschaftlich lohnt.

Gerne beraten wir Sie bei konkreten Fragen an unseren Standorten oder auch telefonisch! Melden Sie sich bei diesen wichtigen Dingen!


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