Kündigung erhalten – was jetzt? Ihre Rechte nach dem Kündigungsschutzgesetz
- 2 Minuten Lesezeit
Eine Kündigung trifft Betroffene oft überraschend – mit weitreichenden Konsequenzen. Doch viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie sich dagegen effektiv wehren können. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gibt Ihnen mächtige Werkzeuge an die Hand – vorausgesetzt, Sie handeln schnell und strategisch klug.
Wann greift das Kündigungsschutzgesetz?
Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen (§ 1 KSchG). Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen (§ 1 Abs. 1 KSchG) und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen (§ 23 Abs. 1 KSchG). In diesen Fällen darf eine Kündigung nur erfolgen, wenn ein personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegt.
Achtung: Auch bei wirksamem Kündigungsschutz ist nicht jede Kündigung automatisch unwirksam – aber sie ist angreifbar!
Was bedeutet „sozial ungerechtfertigt“?
Eine Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Beispiel: Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur dann wirksam, wenn eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz nicht möglich ist und der Arbeitgeber eine korrekte Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) getroffen hat.
Handlungsempfehlung: Was tun nach Erhalt der Kündigung?
Ruhe bewahren und Fristen beachten: Die wichtigste Frist ist die Klagefrist! Wer gegen eine Kündigung vorgehen will, muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG).
Kündigung rechtlich prüfen lassen: Die Chancen, eine Abfindung oder gar Weiterbeschäftigung zu erreichen, sind hoch – viele Kündigungen scheitern bereits an formalen Fehlern. Lassen Sie daher Ihre Kündigung sofort durch einen Anwalt prüfen.
Arbeitsagentur informieren: Unabhängig davon, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen, müssen Sie sich spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden (§ 38 SGB III), um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Rechtsschutzversicherung einbeziehen: Falls Sie rechtsschutzversichert sind, sollte frühzeitig eine Deckungszusage eingeholt werden – viele Versicherungen übernehmen die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens vollständig.
Warum lohnt sich die Kündigungsschutzklage?
Selbst wenn Sie nicht weiter im Unternehmen arbeiten möchten, lohnt sich eine Klage oft aus finanziellen Gründen. In der Praxis endet ein Großteil der Verfahren mit einem gerichtlichen Vergleich, der eine Abfindung vorsieht (§ 9, § 10 KSchG analog). Je nach Betriebszugehörigkeit und Verdiensthöhe können hier mehrere Monatsgehälter ausgehandelt werden.
Fazit
Das Kündigungsschutzgesetz bietet Arbeitnehmern einen starken Schutz – vorausgesetzt, man nutzt ihn. Nach einer Kündigung zählt jeder Tag: Wer die Drei-Wochen-Frist verpasst, verliert alle rechtlichen Optionen. Frühzeitige anwaltliche Beratung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Verteidigung gegen eine Kündigung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – ich prüfe Ihren Fall schnell, vertraulich und kompetent.
Quellen:
§ 1, § 4, § 9, § 10, § 23 KSchG – Gesetz über den Kündigungsschutz
§ 38 SGB III – Drittes Buch Sozialgesetzbuch
Artikel teilen: