Kündigung nach Sitzstreik im Chefbüro

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LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6.5.2015 AZ. 3 Sa 354/14

Zu hart verhandelt: Nachdem der Chef seiner leitenden Angestellten eine Gehaltserhöhung ausschlug, weigerte sie sich, sein Büro zu verlassen. Weder ihr Ehemann noch der Betriebsrat konnten sie zum Verlassen des Raumes bewegen. Die Klägerin verließ das Büro und den Betrieb erst knapp drei Stunden nach Beginn ihres Sitzstreiks in Polizeibegleitung.

Der beklagte Arbeitgeber kündigte fristlos, hilfsweise ordentlich, nachdem die Klägerin am nächsten Tag noch eine E-Mail versandt hatte. Auf ihre Verhaltensweise ging sie darin nicht ein, schrieb dafür unter anderem: „Wer solche Vorgesetzte hat, benötigt keine Feinde mehr.“

Das LAG Schleswig-Holstein gab der Kündigungsschutzklage teilweise statt. Es sieht in dem Verhalten der Klägerin eine besonders schwere Pflichtverletzung, die unter Berücksichtigung aller Umstände allerdings „nur“ eine ordentliche statt einer fristlosen Kündigung seitens der Beklagten rechtfertige. Zwar sei die Klägerin seit 22 Jahren beanstandungsfrei beschäftigt gewesen, doch habe die Beklagte nach Auffassung der Richter ausreichend deeskalierend gewirkt und immer wieder – erfolglos – Konsequenzen angedroht.

Dieses Verhalten rechtfertigt eine Kündigung, so das LAG Schleswig-Holstein

Anja van der Broeck

Fachanwältin für Arbeitsrecht


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