Kündigung und Abfindung beim Arbeitsvertrag – Die 5 wichtigsten Fakten für Arbeitnehmer

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Kündigung und Abfindung beim Arbeitsvertrag – Die 5 wichtigsten Fakten für Arbeitnehmer

Ein Rechtstipp der copy & right Rechtsanwaltskanzlei – Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in der Metropolregion Hamburg

Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten und fragen sich nun, was Sie dagegen tun können? In diesem Rechtstipp erfahren Sie die 5 wichtigsten Fakten, die Sie als betroffener Arbeitnehmer zum Thema Kündigung & Abfindung wissen müssen.

1. Was kann ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstberatungsgespräch mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht. Bei Ihrem ersten Anruf, klären wir Sie über die voraussichtlichen Kosten für die Beratung und Vertretung auf und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

Achtung: Ab Erhalt einer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen!!! Nach Ablauf der Frist ist die Kündigung rechtswirksam und wir können Ihnen nicht mehr helfen, selbst wenn die Kündigung an sich rechtswidrig war. Einige Formfehler müssen sogar innerhalb weniger Tage gerügt werden. Daher sollten Sie sich nach Erhalt der Kündigung möglichst sofort an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

In dem Erstberatungsgespräch prüfen wir für Sie, ob Ihre Kündigung wegen formeller oder inhaltlicher Fehler unwirksam ist und erläutern Ihnen Ihre Optionen, insbesondere die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht sowie die voraussichtlichen Kosten hierfür.

2. Habe ich einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?

Unserer Erfahrung nach gehen viele Arbeitnehmer davon aus, ihnen stünde bei einer Kündigung automatisch immer auch eine Abfindung zu.

Dieser Mythos ist falsch. Einem Abnehmer steht nach dem Gesetz im Regelfall keine Abfindung zu, es sei denn, diese wurde zuvor im Rahmen des Arbeitsvertrages, eines Tarifvertrages oder in einem Sozialplan ausdrücklich vereinbart.

Eine Abfindung kann in allen anderen Fällen nur dadurch erzielt werden, dass der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhebt und so die Verhandlungsgrundlage für die Vereinbarung einer Abfindung schafft. Verpassen Sie diese Frist, ist die Kündigung rechtskräftig und auch wir können Ihnen nicht mehr helfen, egal wie unberechtigt die Kündigung ursprünglich gewesen sein mag.

3. Wie hoch ist die Abfindung bei Kündigung?

Wenn es um Abfindungen geht, fällt oft der Begriff der Regelabfindung. Nach diesem Erfahrungssatz soll eine Abfindung in Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr im Regelfall angemessen sein.

In der Praxis kann dieser Erfahrungssatz zwar als Argument für bei Verhandlungen über die Höhe einer Abfindung benutzt werden. Ein Anspruch auf Abfindung in dieser Höhe besteht jedoch nicht. Je nach den Umständen kann auch eine wesentlich niedrigere oder weitaus höhere Abfindung angemessen sein.

Die Höhe einer angemessenen Abfindung ist Verhandlungssache und gehört in die Hände eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht. Sie hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:

  • Erfolgsaussichten in einem Kündigungsschutzprozess
  • Stärke des Kündigungsschutzes im Einzelfall
  • Dringlichkeit der Kündigung für den Arbeitgeber
  • Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers
  • Höhe des Gehalts des Arbeitnehmers
  • weitere Ansprüche des Arbeitnehmers (z. B. Vergütung für Überstunden)
  • Branchenspezifische Erfahrungswerte
  • Verhandlungsgeschick

Die Verhandlung über die Höhe einer Abfindung im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt in der Praxis oft einem Pokerspiel gleich. Um hierbei klug und strategisch vorgehen zu können, ist die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und eine realistische Einschätzung der Chancen und Risiken sowie der Interessenlage besonders wichtig.

4. Welche Vorteile bzw. Nachteile hat eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage ist formell darauf gerichtet, festzustellen, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

In der Praxis ist es jedoch oft so, dass auch der Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung nicht mehr in dem Unternehmen seines ehemaligen Arbeitgebers weiterarbeiten möchte. In diesen Fällen kann die Kündigungsschutzklage dennoch ein wirkungsvolles Instrument sein, um eine möglichst gute Verhandlungsgrundlage für einen Vergleich und damit für eine Abfindung zu erzielen.

5. Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Anders als in sonstigen zivilrechtlichen Verfahren, in denen der Verlierer die Kosten des Verfahrens trägt, gilt im Arbeitsrecht der Grundsatz, dass in erster Instanz jede Partei ihre Kosten selbst trägt, egal mit welchem Ergebnis der Prozess endet. Wie hoch diese Kosten in Ihrem Fall sind, können wir Ihnen gerne vorab ausrechnen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kümmern wir uns auch gerne um die Einholung einer Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, können wir versuchen, für Sie Prozesskostenhilfe zu beantragen.

In den allermeisten Fällen lohnt sich die Erhebung einer Kündigungsschutzklage dennoch für den Arbeitnehmer, wenn am Ende eine entsprechende Abfindung wahrscheinlich ist. Nachdem wir Ihren Fall geprüft haben, können wir Ihnen genaueres zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall mitteilen.

Ich hoffe, dieser Beitrag hat Ihnen geholfen. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, mich anzurufen oder mir eine Nachricht zu schreiben. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

Thomas Seidel

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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