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Kündigung wegen Krankheit: Hilfe vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und notruf-kuendigung.de

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Eine Kündigung wegen Krankheit trifft Arbeitnehmer hart. Diese Form der krankheitsbedingten Kündigung ist rechtlich zwar möglich, aber das Arbeitsrecht, speziell das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), setzt hohe Hürden. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob diese komplexen Voraussetzungen bei Ihrer Kündigung wegen Krankheit erfüllt sind.

Für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung muss der Arbeitgeber meist drei zentrale Hürden nehmen: Eine negative Gesundheitsprognose ist entscheidend – also die nachweisbare Annahme dauerhafter oder häufig wiederkehrender Ausfälle. Zweitens muss eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung durch die Fehlzeiten vorliegen. Drittens muss eine Interessenabwägung klar zugunsten des Arbeitgebers ausfallen. Oft ist zudem ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vorgeschrieben (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Fehlt dieses, ist die Kündigung wegen Krankheit oft leichter anfechtbar – ein wichtiger Punkt für Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Achtung: 3-Wochen-Frist bei Kündigung! Wurden Sie krankheitsbedingt gekündigt? Handeln Sie sofort! Für eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht gilt eine strikte Frist von nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung wegen Krankheit. Notieren Sie das Datum und holen Sie dringend Rat bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ein, bevor Sie etwas unterschreiben.

Mehr Details zur Kündigung wegen Krankheit: Die Voraussetzungen sind komplex und hängen stark vom Einzelfall ab. Eine genaue Prüfung, insbesondere der negativen Gesundheitsprognose, ist unerlässlich. 

Ausführliche Informationen zur krankheitsbedingten Kündigung, zur Prüfung der negativen Gesundheitsprognose und Ihren Rechten finden Sie in unserem Hauptartikel auf notruf-kuendigung.de Kündigung wegen Krankheit

Schnelle Hilfe vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation bei einer Kündigung wegen Krankheit rufen Sie uns direkt an unter 0221 - 29230110 oder nutzen Sie das Kontaktformular auf notruf-kuendigung.de. So erhalten Sie schnell Klarheit über Ihre krankheitsbedingte Kündigung und die Erfolgsaussichten einer Klage. Zögern Sie nicht!


Melden Sie sich sehr gerne bei mir – ich möchte Sie gut beraten und gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihre Situation finden.




Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – Daud Haque

Rechtsanwalt Daud Haque ist Gründer der Rechtsanwaltsboutique Haque. mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht und Compliance-Bereich. Er ist spezialisiert auf Kündigungsschutzrecht und Konfliktmanagement und berät Arbeitnehmer umfassend zu Aufhebungsverträgen sowie Abwicklungsvereinbarungen nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Falls erforderlich, vertritt er seine Mandanten vor dem Arbeitsgericht, um eine angemessene Abfindung, ein herausragendes Arbeitszeugnis oder eine Weiterbeschäftigung zu erreichen.

Aufgrund der hohen Nachfrage und der Vielzahl betroffener Arbeitnehmer hat die Rechtsanwaltsboutique Haque. eine unverbindliche Arbeitsrechtshotlineeingerichtet sowie die Plattform Notruf-Kuendigung.de speziell für Arbeitnehmer, die von einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag betroffen sind. Wer von einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag betroffen ist, kann sich kostenfrei und unverbindlich beraten lassen – ohne Verpflichtungen, ohne Follow-up-Calls oder versteckte Kosten.


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Tags: Rechtsanwalt Arbeitsrecht, Kündigung wegen Krankheit, krankheitsbedingte Kündigung, negative Gesundheitsprognose, Kündigungsschutzklage, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)




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