Kündigungen bei Obi: Ist Ihre Kündigung gültig?
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Der Baumarkt Obi streicht aus betriebsbedingten Gründen an den zentralen Standorten in Deutschland 150 Jobs, wie das Unternehmen offiziell bekannt gab. Davon sind vor allem Beschäftigte am Hauptsitz in Wermelskirchen betroffen. Aber was genau ist eigentlich eine betriebsbedingte Kündigung und was können entlassene Mitarbeiter:innen tun?
Von betriebsbedingten Kündigungen wird immer dann gesprochen, wenn betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer:innen entgegenstehen. Das kann zum Beispiel eine strategische Neuausrichtung oder ein Rückgang der Auftragslage sein. Die Gründe, weshalb eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, liegen also bei den Arbeitgebenden und nicht bei den Arbeitnehmer:innen. Damit unterscheidet sich diese Art der Kündigung zur personenbedingten Kündigung, bei der die Gründe in der Person der Arbeitnehmer:innen liegen, weil dessen Eigenschaften und Fähigkeiten, oder das Fehlen dieser, dauerhaft den Zweck des Arbeitsvertrages nicht mehr erfüllen können oder der verhaltensbedingten Kündigung, bei der der Kündigungsgrund in einem Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitsverhältnisses besteht. Die Kündigung ist betriebsbedingt, da die Ursachen bei den Arbeitgebenden und deren Unternehmen oder Betrieben liegen.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung durch Arbeitgebende muss sehr genau und gut begründet sein, inwiefern der Arbeitsplatzabbau auf eine bestimmte Ursache zurückzuführen ist. Nicht ausreichend wäre zum Beispiel die Begründung “Voraussichtliche Umsatzeinbußen”. Unter der Voraussetzung, dass Arbeitnehmer:innen bei einer betriebsbedingten Kündigung keine Kündigungsschutzklage erheben, können Arbeitgebende Arbeitnehmer:innen eine Abfindung anbieten. Im Gesetz ist dabei geregelt, wie viel angeboten werden muss, : nämlich ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist auf ein volles Kalenderjahr zu runden (§ 1a KSchG).
Was bedeutet “betriebsbedingte Gründe”?
Man unterscheidet bei den betriebsbedingten Gründen einer Kündigung zwischen außerbetrieblichen Gründen und innerbetrieblichen Gründen. Einige Beispiele für die beiden unterschiedlichen Gründe sind hier zu finden:
Zu den außerbetrieblichen Gründen zählen:
Sinkende Umsätze und Absätze
Rückgang der Auftragslage
Sinkende Nachfrage
Zu den innerbetrieblichen Gründen zählen:
Örtliche Veränderung der Produktion
Veränderungen des Umfangs der Produktion
Neue Fertigungsmethoden
Anschaffung von Maschinen
Vergabe von Aufgaben an externe Mitarbeiter oder Leiharbeiter
Outsourcing ganzer Abteilungen
Für betriebsbedingte Kündigungen gelten einige Voraussetzungen. So müssen die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung gut begründet und die Kündigungsfristen eingehalten werden. Die Fristen richten sich nach dem Gesetz oder den vertraglichen Regelungen. Da es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, bestimmt sich die gesetzliche Frist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. So besteht zum Beispiel in den ersten zwei Jahren eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Arbeitnehmende können in diesem Falle bis zum 15. eines Monats oder bis zum Monatsende gekündigt werden.
Wie kann Chevalier Sie als Obi Mitarbeiter:in unterstützen?
Chevalier bietet allen Mitarbeiter:innen von Obi einen kostenlosen Erstberatungstermin an. In diesem Termin wird einer unserer Arbeitsrechtsanwälte auf den gesetzlichen Kündigungsschutz eingegangen und auch über Ihre Möglichkeiten in Ihrer Situation. Die Beratung durch unseren Anwalt wird am Mittwoch, 30.11.2022 von 18:00 - 18:40 stattfinden. Sollten Sie Interesse an dieser kostenlosen Beratung haben, dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an beratung@kanzlei-chevalier.de oder rufen Sie uns unter 030 555 786 826, hier erhalten Sie direkt eine kostenlose Ersteinschätzung.
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