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Kurz und knapp 24 (IT/TK-Recht, Bankrecht & Anlegerrecht, Unterhaltsrecht, Arbeitsrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

 
Justizministerium darf IP-Adresse nicht speichern

Kürzlich wurde eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin rechtskräftig, nach der es dem Bundesjustizministerium untersagt ist, die IP-Adressen der Besucher seines Internetportals zu speichern (Az.: 23 S 3/07).  

Die Internet-Protokoll-Adresse er-möglicht den Netzbetreibern die Identifizierung eines individuellen Internet-Zugangs und ist in Hinblick auf ihre Aussagekraft in etwa mit einer Telefonnummer vergleichbar.

 
Anscheinsbeweis bei EC-Kartendiebstahl

Einer Frau war das Portemonnaie samt EC-Karte gestohlen worden. Noch am gleichen Tag hob der Dieb mit Eingabe der korrekten PIN-Nummer mehrere hundert Euro vom Konto des Opfers ab. Die Bank weigerte sich, das abgehobene Geld zu erstatten und bekam vom BGH Recht.

Weil die richtige PIN eingegeben wurde, spreche der Beweis des ersten Anscheins für die Vermutung, dass die Bestohlene die Nummer leichtsinnig im Geldbeutel aufbewahrt habe. (Az.: XI ZR 210/03)

 
Unterhalt für „Kuckuckskind“ zurück?

Der angebliche Vater kann für ein sog. Kuckuckskind den geleisteten Unterhalt nur zurückverlangen, wenn zuvor die Vaterschaft des leiblichen Vaters im Vaterschaftsfeststellungsverfahren festgestellt wurde. 

Das OLG Hamm wies die Klage eines Scheinvaters ab, der seinen Anspruch allein auf seine gerichtlich festgestellte biologische Nicht-Vaterschaft stützte. Die Revision zum BGH ließen die Richter wegen der Verfassungsproblematik zu. (Az.: 11 UF 210/06)

 
Jubiläumsgeldanspruch nach 10 Jahren

Erhalten Arbeitnehmer seit 10 Jahren Jubiläumsgeld, so können die anderen Mitarbeiter damit rechnen, dass sie ebenfalls Jubiläumsgeld erhalten, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Der Arbeitgeber kann diesen Anspruch nicht durch einseitige Erklärung beseitigen. Gleiches gilt, wenn die Arbeitnehmer der Einstellung der Zahlung unmittelbar widersprochen und Jubiläumsgeld beansprucht haben. (BAG, Az.: 10 AZR 720/05)

(WEL)


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