Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Kurz und knapp 2 (Rentenrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Steuerrecht, Grundstücksrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Anspruch auf Neuberechnung der Rente

Rentner haben einen Anspruch auf Neuberechnung ihrer Rente. Dies gilt unabhängig von der vierwöchigen Widerspruchsfrist im Rentenbescheid. Allerdings müssen sie hierfür einen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellen.

Die Neuberechnung zu beantragen, empfiehlt sich besonders für Rentner, die von neuen Entscheidungen der Sozialgerichte begünstigt werden oder bei denen nachträglich neue Arbeitsdokumente aufgetaucht sind.

Pfändungsschutz auch bei ALG II

Der Bundesgerichtshof hat mit einer Entscheidung den Pfändungsschutz für Sozialleistungsempfänger verbessert: Auch sie können Pfändungsschutz nach § 850 k Zivilprozessordnung (ZP0) beanspruchen.

Wird im Rahmen der Pfändung von Arbeitseinkommen vom Schuldner ein Antrag auf Pfändungsschutz gestellt, muss für die gesamte Dauer der Pfändung die gesetzliche Pfändungsfreigrenze beachtet werden. (BGH, Az.: VII ZB 56/06)

Sind neue Nebenkosten umlagefähig?

Neue Betriebskosten kann der Vermieter nachträglich auf den Mieter nur abwälzen, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter neu eingeführte oder entstehende Betriebskosten tragen soll. Neben der Einführung muss der Mietvertrag auch die Umlagefähigkeit beinhalten.

Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten eines Vermieters, der die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung nach Beginn des Mietverhältnisses auf seinen Mieter übertragen hatte. (Az.: VIII ZR 80/06)

Grundbuchamt verbummelt Eintragung

Nimmt das Grundbuchamt verspätet eine Grundbucheintragung vor, kann der Antragstellende Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche gegen den Staat im Rahmen der sog. Amtshaftung geltend machen, entschied der BGH (Urteil vom 11.01.2007, AZ.: III ZR 302/05):

Ein Grundstückseigentümer hatte Eigentumswohnungen gebaut und verkauft. Die Kaufpreiszahlung sollte erst erfolgen, wenn zugunsten der Käufer eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen wurde, was aber erst 20 Monate nach Antragstellung geschah.

(WEL)


Artikel teilen:


Beiträge zum Thema