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Kurz und knapp 74 (Strafrecht, Sozialrecht, Reiserecht, Familienrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:

Freiheitsstrafe muss angemessen sein

Eine 74-Jährige war seit 1977 insgesamt dreizehnmal beim Diebstahl geringfügiger Sachen erwischt worden. Dafür wurde sie zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Oberlandesgericht Oldenburg befand zwar eine Freiheitsstrafe für angemessen, nicht jedoch im Ausmaß von vier Monaten. Das sei zuviel.

Denn heutzutage werden Wirtschafskriminelle, die teilweise Millionenschäden verursacht haben, nur mit einer Bewährungsstrafe bestraft, so die Richter. (Az.: Ss 187/08)

Hartz IV: Anrechnung der Eigenheimzulage

In einem aktuellen Urteil hat das Bundessozialgericht die Rechte von Hartz-IV-Empfängern gestärkt und entschieden, dass eine Eigenheimzulage nicht bedarfsmindernd auf das ALG II angerechnet werden darf, wenn sie zum Bau einer angemessenen Immobilie in Eigenarbeit verwendet wird oder damit Handwerkerrechnungen beglichen werden.

Relevant ist das Urteil für alle, bei denen noch - trotz Auslaufen der Förderung - Eigenheimzulagen ausgezahlt werden. (Az.: B 4 AS 19/07 R)

Reisepreisminderung wegen unzugänglichen Balkons

Ein Ehepaar hatte eine Pauschalreise inklusive Hotelzimmer und Balkon gebucht. Weil ihr Hotel überbelegt war, mussten sie in ein anderes Hotel ausweichen, das einer anderen Hotelkategorie angehörte. Im Zimmer ließ sich die Balkontür jedoch nicht öffnen und die Toilettentür nicht schließen.

Das Amtsgericht Duisburg gab den Urlaubern Recht: Wegen der Balkontür durften sie den Reisepreis um 5 Prozent, wegen der Toilettentür um 1 Prozent mindern. (Az: 74 c 962/05)

Grenzen der elterlichen Aufsichtspflicht

Eltern haften für ihre Kinder. Allerdings nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wie intensiv die elterliche Aufsicht sein muss, richtet sich nach Alter, Erfahrung und individuellen Fähigkeiten des Kindes.

Das Landgericht Coburg hat hierzu kürzlich geurteilt, dass Eltern nicht ihre Aufsichtspflicht verletzten, wenn sie einen 8-Jährigen, der ein guter Radler ist, mit seinem Rad allein in einer abgelegenen Sackgasse fahren lassen. (Az.: 33 S 66/08)

(WEL)


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