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Kurz und knapp 121 (Verkehrsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Hochschulrecht, Verwaltungsrecht)

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Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:

Kollision mit Pkw-Tür während des Ein-/Aussteigens

Ein Autofahrer wollte seinem Kind beim Aussteigen helfen und lehnte sich bei geöffneter linker Hintertür in den Innenraum des Fahrzeugs. Ein vorbeifahrender Lkw beschädigte die Tür, weil er den erforderlichen Sicherheitsabstand zu dem geparkten Fahrzeug nicht eingehalten hatte.

Der Bundesgerichtshof hat nun bestätigt, dass auch der Pkw-Fahrer zur Hälfte für den Schaden mithaftet, weil er eine Gefahrenquelle geschaffen habe, da die Autotür zumindest den Rand des rechten Fahrstreifens berührt, eventuell über diesen hinausgeragt habe. Außerdem sei er auch beim Ausladen dazu verpflichtet, den sich von hinten nähernden Verkehr zu beobachten. (Urteil v. 06.10.2009, Az.: VI ZR 316/08)

WEG-Hausordnung muss deutlich definiert sein

Eine Gemeinschaftsordnung (WEG-Hausordnung) enthielt Bestimmungen für die Ruhezeiten und, dass jede unnötigen und störenden Geräusche und die Ruhe beeinträchtigenden Tätigkeiten in diesen Zeiten zu unterlassen sind.

Gemäß einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf genügt eine solche Formulierung nicht dem Bestimmtheitserfordernis, weil hieraus nicht ausreichend konkret und bestimmt hervorgehe, welche Geräusch- und Lärmeinwirkungen zu unterlassen sind. (Beschluss v. 19.08.2009, Az.: I-3 Wx 233/08)

Vergabe von ZVS-Studienplätzen

In Baden-Württemberg werden „außerkapazitäre" ZVS-Reststudienplätze, die erst später gerichtlich aufgedeckt wurden, zukünftig nicht mehr per Losverfahren, sondern gemäß den Regeln des regulären Vergabeverfahrens vergeben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kürzlich bestätigt.

Darüber hinaus sind zukünftig Studienplatzklagen in Baden-Württemberg nur noch zulässig, wenn der Bewerber sich auch im zentralen Vergabeverfahren für eine Zulassung an dieser Uni beworben hat. Hinweis: Aus Vertrauensschutzgründen gilt die neue Regelung frühestens ab dem Sommersemester 2010. (Urteil v. 29.10.2009, Az.: 9 S 1611/09)

Pauschale für Mittagessen im Kindergarten

Eine Verbandsgemeinde war Träger einer Kindertagesstätte. Für jedes vom Kind eingenommene Mittagessen berechnete sie eine Pauschale in Höhe von 2,50 Euro. Gegen die Mittagessenpauschale zogen die Eltern von zwei Kindern vor Gericht.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat ihre Klage abgewiesen und betont, dass die Beitragsfreiheit für den Kindergarten nicht auch einen Beitrag für das Mittagessen dort erfasst. Weiter sei die Beitragserhebung in Form einer Pauschale ebenfalls zulässig, da die Führung von individuellen Listen darüber, wie viel Mahlzeiten ein Kind tatsächlich zu sich genommen hat, einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für Erzieher und  Gemeinde darstellen würden. (Urteil v. 21.09.2009, Az.: 7 A 10431/09.OVG)

(WEL)


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