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Kurz und knapp 91 (Versicherungsrecht, Mietrecht, Ausländerrecht, Jagdrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Vorsicht bei Abfindungsvereinbarung

Wird man bei einem Unfall schwer Verletzt und schließt mit der Haftpflichtversicherung des Gegners eine Abfindungsvereinbarung nach der man „endgültig abgefunden" ist, kann man keine weiteren Ansprüche geltend machen, wenn sich Spätfolgen ergeben.

Diese bittere Erfahrung musste auch ein Mann machen, der Jahre nach dem Unfall wegen den Verletzungsfolgen berufsunfähig wurde. Er konnte keine weiteren Ansprüche geltend machen. (Landgericht Coburg, Az.: 13 O 767/07)

Mieter darf Wandfarbe auswählen

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Mietern gestärkt und bestätigt: Während der laufenden Mietzeit darf der Mieter selbst über die Farben der Wände in seiner Wohnung entscheiden.

Enthält der Mietvertrag eine Klausel, nach der dem Mieter vom Vermieter die Farben vorgegeben werden, ist diese unzulässig und unwirksam.

Das gilt auch für eventuelle Endrenovierungsklauseln in diesem Zusammenhang. (Az.: VIII ZR 166/08)

EuGH stärkt Flüchtlingsschutz

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Flüchtlingen gestärkt: Ist im Herkunftsland willkürliche Gewalt übermäßig ausgeprägt, kann die Behörde im Aufenthaltsverfahren daraus direkt auf eine tatsächliche, individuelle und ernsthafte Bedrohung schließen.

Bei einer so starken Gefahr willkürlicher Gewalt, muss der Antragsteller dann ausnahmsweise nicht mehr darlegen, dass er spezifisch und individuell von willkürlicher Gewalt betroffen ist. (Az.: C-465/07)

Kein Schalldämpfer zur Jagd

Bei der Jagd dürfen Schalldämpfer nur unter sehr strengen Voraussetzungen eingesetzt werden. Grund hierfür ist, dass eine so ausgestattete Waffe als Wildererwaffe zur Begehung von Wilderei eingesetzt werden könnte.

Dabei machte das Verwaltungsgericht Stuttgart auch keine Ausnahme für einen Jäger mit Tinitus und lehnte seine Klage auf einen Schalldämpfer ab. Denn um Gehörschäden zu vermeiden, kann er auch einen Gehörschutz verwenden. (Az.: 5 K 151/08)

(WEL)


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