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Kurzarbeit-Rechner 2023: Einkommenshöhe bei Kurzarbeit berechnen

  • 4 Minuten Lesezeit
Kurzarbeit-Rechner 2023: Einkommenshöhe bei Kurzarbeit berechnen

Wenn Betriebe vorübergehend einen unvermeidbaren Arbeitsausfall erleiden, haben sie die Möglichkeit, Kurzarbeit anzumelden und so Kündigungen zu vermeiden. Grund kann unter anderem ein massiver Auftragseinbruch sein oder – wie derzeit – Krieg oder eine Pandemie, die Arbeitsabläufe durch fehlendes Material stocken lassen oder etwa durch angeordnete Schließungen zum Stillstand bringen. 

Die Zahl der Betriebe, die wegen der Corona-Pandemie inzwischen Kurzarbeit angemeldet haben, lag zum 9. April 2020 bereits bei 650.000. Das geht aus einer Sondererhebung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Zum 27. März 2020 lag die Zahl noch bei 470.000. Wesentlicher Grund dafür sind die seit diesem Datum erleichterten Regelungen zum Kurzarbeitergeld. Nach inzwischen mehrmaliger Verlängerung gelten diese mindestens noch bis Ende Juni 2023. 

Doch was bedeutet Kurzarbeit eigentlich für die betroffenen Arbeitnehmer? Und wie viel Kurzarbeitergeld (Kug) steht ihnen zu? 

Kurzarbeitergeld berechnen mit dem Kug-Rechner 2023 

Der Bruttoverdienst ist die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Kurzarbeitergelds. Es beträgt 60 Prozent für Beschäftigte ohne unterhaltspflichtige Kinder bzw. 67 Prozent des infolge Kurzarbeit ausfallenden Netto-Entgelts, wenn betroffene Beschäftigte ein Kind haben. Der Nachweis erfolgt durch Lohnsteuerkarteneintrag eines Kinderfreibetrags von mindestens 0,5 oder durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit. 

Die Berechnung des Kurzarbeitergelds hängt abgesehen davon von verschiedenen Faktoren ab, die der Kurzarbeitrechner für Ihre individuelle Situation berücksichtigt: 

  • Jahr, in dem das Kurzarbeitergeld bezogen wird 

  • Bruttogehalt vor Beginn der Kurzarbeit (Reguläres Brutto/Soll-Entgelt) 

  • Bruttogehalt nach Beginn der Kurzarbeit (Reduziertes Brutto/Ist-Entgelt) 

  • Steuerklasse 

  • Unterhaltspflichtige Kinder 

  • Arbeitsstelle in altem oder neuem Bundesland 

Informationen & Hintergründe zum Kurzarbeit-Rechner

Was ist Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld ist eine aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanzierte staatliche Leistung. Es wird auf Antrag eines Arbeitgebers von der Agentur für Arbeit gezahlt, wenn in dessen Betrieb aufgrund der erleichterten Kurzarbeitergeld-Regelungen mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind. Arbeitnehmer müssen keine Minusstunden aufbauen, bevor sie Kurzarbeitergeld beziehen können. 

Das Kurzarbeitergeld gleicht den daraus entstehenden Verdienstausfall teilweise aus. Voraussetzung für den Erhalt von Kurzarbeitergeld ist die Vereinbarung von Kurzarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Kurzarbeit soll dessen Weiterbeschäftigung sichern und damit sonst drohende Arbeitslosigkeit verhindern. 

Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können seit Ende Juni 2022 wieder Kurzarbeitergeld erhalten. 

Werden vom Kurzarbeitergeld Sozialabgaben abgezogen?

Auch auf das fiktive an Beschäftigte gezahlte Entgelt werden üblicherweise vom Arbeitgeber zu tragende Sozialversicherungsbeiträge fällig, nämlich für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Das fiktive Entgelt entspricht dabei 80 Prozent der Differenz zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt. 

 Seit April 2022 werden die Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgebern nur noch zu 50 % erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. 

Erhält man auch Kurzarbeitergeld, wenn man Urlaub nimmt?

Wenn der Arbeitgeber regulär bezahlten Urlaub gewährt, erhält der Arbeitnehmer während seines Urlaubs das volle Urlaubsentgelt, das sich aus seiner regulären Vergütung ergibt. 

Achtung: Kommt es infolge von Kurzarbeit dazu, dass Arbeitnehmer an ganzen Tagen nicht arbeiten müssen, kann der Arbeitgeber den gesetzlichen Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers kürzen. Diese bei der sogenannten „Kurzarbeit null“ mögliche Kürzung gilt zudem auch für vertraglich nach den Regeln des Bundesurlaubsgesetzes vereinbarten Mehrurlaub, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az.: 9 AZR 234/21). 

Wirkt sich das Kurzarbeitergeld auf das Elterngeld aus?

Nein. Kurzarbeitergeld reduziert nicht das Elterngeld. Da es kein Erwerbseinkommen darstellt, bleibt es wie andere Lohnersatzleistungen auch bei der Elterngeldberechnung außen vor. Monate zwischen 01.03.2020 bis 23.09.2022 mit coronabedingt geringerem Einkommen lassen sich zudem bei der Berechnung der Elterngeldhöhe ausschließen und durch Monate mit höherem Einkommen ersetzen. Das gilt unabhängig davon, ob die Einkommenseinbußen auf Kurzarbeit beruhen. 

Weitere Informationen zu Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier: Ratgeber Kurzarbeit

Kug-Tabelle 2023 zur Berechnung des Kurzarbeitergelds

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für das Jahr 2023 eine Tabelle mit den pauschalisierten monatlichen Nettoentgelten für das Kurzarbeitergeld veröffentlicht, die der Berechnung des Kurzarbeitergelds zugrunde gelegt wird. Die Tabelle unterscheidet hinsichtlich der Höhe des Kurzarbeitergelds: (Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld, Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Für Beschäftigte, die keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen, gilt zudem eine besondere Tabelle. 

Berechnung des Kurzarbeitergelds: Ein Beispiel

Schritt 1: Angepasstes reguläres Brutto (Soll-Entgelt)

Das reguläre Brutto von Frau Maier beträgt 4.000 Euro. Damit liegt es in der von der Tabelle ausgewiesenen Bruttoarbeitsentgeltspanne von 3.990 Euro bis 4.009,99 Euro. 

Da sie ein Kind hat und entsprechend einen Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 auf ihrer Lohnsteuerkarte, gilt für sie der Leistungssatz 1. Zudem besitzt Frau Maier die Lohnsteuerklasse lll. 

Achtung: Für Beschäftigte in den neuen Bundesländern gilt eine Grenze ab einem Monatsbrutto von 7.100 Euro für das Jahr 2023. Der Rechner berücksichtigt dies durch die Auswahl Ost. 

Schritt 2: Rechnerischer Leistungssatz für ungekürztes Einkommen

Nach der Tabelle ergibt sich bei dem als Soll-Entgelt bezeichneten ungekürzten Monatsbrutto von 4.000 Euro ein rechnerischer Leistungssatz von 1.956,29 Euro. Dieser ist eine Berechnungsgrundlage für den Kurzarbeitergeldanspruch von Frau Maier. 

Schritt 3: Angepasstes reduziertes Brutto (Ist-Entgelt)

Zur weiteren Berechnung ist noch der sogenannte rechnerische Leistungssatz für das von Frau Maier infolge der Kurzarbeit bezogene Bruttoeinkommen zu ermitteln.  

Das als Ist-Entgelt bezeichnete reduzierte Brutto von Frau Maier beträgt 2.000 €, da der Arbeitgeber ihre Arbeitszeit halbiert hat. Hier ergibt sich nach der Tabelle ein rechnerischer Leistungssatz von 1.072 Euro. Dies ist die weitere Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des Kurzarbeitergelds. 

Schritt 4: Berechnung des Kurzarbeitergelds

Der infolge der Kurzarbeit ermittelte rechnerische Leistungssatz wird nun von dem für das normalerweise gezahlte Monatsbrutto ermittelten Leistungssatz abgezogen. Im Fall von Frau Maier berechnet sich ihr Kurzarbeitergeld wie folgt: 1.956,29 Euro - 1.072 Euro =   884,29 Euro. 

Schritt 5: Wie viel Geld steht Frau Maier nun zur Verfügung?

Am Ende des Monats stehen Frau Maier die Summe aus dem reduzierten Netto und dem Kurzarbeitergeld zur Verfügung: 1600 Euro + 884,29 Euro = 2.484,29 Euro.

FAQs zum Kurzarbeitergeld-Rechner

Wer berechnet Kurzarbeitergeld?

Für die Berechnung des Kurzarbeitergelds ist der Arbeitgeber zuständig. Er ermittelt die Höhe des Kurzarbeitergelds (Kug) anhand einer Tabelle, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht. Entsprechend zahlt er dieses an seine Beschäftigten, für die Kurzarbeit gilt. Anschließend stellt der Arbeitgeber einen Erstattungsantrag bei der örtlichen Agentur für Arbeit.

Bei einem rechtmäßigen Antrag erstattet die Agentur dem Arbeitgeber umgehend das Kurzarbeitergeld. Ein zu gering beantragtes Kurzarbeitergeld geht zulasten des Arbeitgebers. Bewusste Falschangaben zur Beantragung eines zu hohen Kurzarbeitergelds können darüber hinaus strafbar sein.

Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?

Mit dem Online-Kurzarbeit-Rechner 2023 können Sie die voraussichtliche Höhe Ihres Kurzarbeitergelds selbst berechnen: Geben Sie dafür einfach das aktuelle Steuerjahr, Ihr reguläres Bruttogehalt (Soll-Entgelt) und Ihr durch Kurzarbeit reduziertes Bruttoeinkommen (Ist-Entgelt) an. Wählen Sie Ihre Steuerklasse aus, ob sich Ihre Arbeitsstelle in den neuen Bundesländern befindet und ob Sie Kinder haben. Schon erhalten Sie Ihr Ergebnis.

Foto(s): ©Pexels/sarah-chai

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