Landgericht Düsseldorf urteilt: Widerrufsjoker sticht auch bei Renault Bank

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Mit aktuellem Urteil vom 25. September 2019, Az.: 13 O2 140/18, hat das Landgericht Düsseldorf der Klage eines Darlehensnehmers stattgegeben und entschieden, dass die Renault Bank sämtliche gezahlte Raten einschließlich der Anzahlung an den Darlehensnehmer zurückzahlen muss. Der Darlehensnehmer kann sein finanziertes Auto, einen Renault Megane, zurückgeben und muss keine weiteren Darlehensraten mehr zahlen.

Belehrung falsch, Informationen unvollständig

Das Gericht entschied zugunsten des von Rechtsanwalt Johannes Goetz von der Kanzlei Klamert & Partner, München vertretenen Mandanten und folgte dabei der Argumentation, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die Pflichtinformationen des Darlehensvertrages unvollständig sind. Das sehr ausführlich begründete Urteil setzt sich dabei intensiv mit der Rechtsprechung vieler anderer deutscher Gerichte und insbesondere auch des Bundesgerichtshofs auseinander und kommt zu einem überzeugenden Ergebnis, dass Signalwirkung entfalten wird.

Urteil betrifft alle Autobanken

Die in dem Darlehensvertrag enthaltenen Fehler finden sich auch in vielen anderen Verträgen sämtlicher deutscher Autobanken. Das Urteil betrifft damit jeden Fahrzeughalter, der sein Auto finanziert hat. Wer sich von seinem Fahrzeug, egal ob Diesel oder Benziner, lösen möchte und die hierfür aufgenommene Finanzierung rückabwickeln möchte, kann aufgrund des Urteils seinen Darlehensvertrag prüfen lassen.

Darlehensnehmer erhält Geld zurück und wird Auto los

Rechtsfolge des wirksamen Widerrufs ist zum einen, dass der Mandant der Kanzlei Klamert & Partner keinerlei weitere Raten schuldet. Die bereits gezahlten Raten und die an das Autohaus geleistete Anzahlung erhält der Darlehensnehmer von der Bank zurück. Außerdem kann er sein Auto an die Bank zurückgeben. Dies ist in Zeiten drohender Dieselfahrverbote eine Lösung für all diejenigen, bei denen ein Betrug am Fahrzeug (noch) nicht nachweisbar ist. Das Urteil betrifft aber auch alle anderen Fahrzeughalter, egal, welchen Motor sie nutzen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Rechtsanwalt Johannes Goetz von der Kanzlei Klamert & Partner steht für eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung. Darlehensnehmer können ihre Darlehensunterlagen einschicken und erhalten kostenfrei und unverbindlich Auskunft, ob auch in Ihrem Fall der Widerruf der Finanzierung erfolgversprechend ist. Eine Vielzahl von Gerichten in ganz Deutschland hat den Widerrufsjoker für Autofinanzierungen bereits ermöglicht.

Johannes Goetz

Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht


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