Landgericht Düsseldorf verurteilt 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG zur Zahlung

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München, 05.04.2018 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin meldet, hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 20.03.2018 die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG verurteilt, an ein Genossenschaftsmitglied einen Betrag in Höhe von € 15.750,00 zu bezahlen.

Das von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Genossenschaftsmitglied ist der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG im August 2015 als Genossenschaftsmitglied beigetreten. Ausschlaggebend für den Genossenschaftsbeitritt waren u. a. die garantierten jährlichen Zinszahlungen sowie das als sicher angepriesene Investment.

Die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG verfolgt laut ihrer Satzung das Ziel, es Menschen, die eine eigene Immobilie besitzen, zu ermöglichen, diese in eine lebenslange notariell- und grundbuchgesicherte Immobilienleibrente umzuwandeln. Gegenstand der Genossenschaft ist der Ankauf von Immobilien auf Leibrentenbasis, deren Bewirtschaftung und die Pflege und Fürsorge der empfangsberechtigten Personen der Leibrentenzahlungen direkt oder über Beteiligungen an Gesellschaften, die dem Zweck der Genossenschaft dienlich sind. Darüber hinaus verfolgt die Genossenschaft den Zweck, ihre Mitglieder zu fördern.

Nachdem die Klägerin jedoch im Jahre 2016 feststellen musste, dass die vereinbarten Zinszahlungen unterblieben, versuchte sie, mit der Genossenschaft in Kontakt zu treten.

Da eine Kontaktaufnahme mit der Genossenschaft für die Klägerin jedoch nicht möglich war, beauftragte sie im Jahr 2017 die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit der Prüfung und Durchsetzung ihrer Rechte.

Da die Klägerin davon ausgehen musste, dass die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG den satzungsmäßig bestimmten Genossenschaftszweck nicht verfolgt hat, erklärte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte im weiteren Verlauf die Kündigung der Mitgliedschaft und erhob Klage zum Landgericht Düsseldorf.

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte nunmehr die Genossenschaft zur Rückzahlung der von der Klägerin bezahlten € 15.750,00. Im Gegenzug hat die Klägerin die von ihr erworbenen Genossenschaftsanteile an die Beklagte zu übertragen.

„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, scheint es die erste gute Nachricht für Mitglieder der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG seit vielen Monaten zu sein“, erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl, Partner der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erhält zunehmend Anfragen von verunsicherten Mitgliedern der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen Mitgliedern der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG, die sich im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zur Genossenschaft getäuscht fühlen, anwaltlichen Rat einzuholen.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB


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