Veröffentlicht von:

Landgericht Duisburg bestätigt Fehler in Widerrufsbelehrung der Sparkasse Duisburg!

  • 2 Minuten Lesezeit

Verbraucher durften ihren Kredit auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung Fehler hat.

Die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei SH Rechtsanwälte konnte vor dem Landgericht Duisburg (Urteil vom 09.09.2016 und Az. 10 O 120/16) einen Erfolg für ihre Mandanten gegen die Sparkasse Duisburg nach dem Widerruf von zwei Darlehensverträgen erreichen.

Da die darlehensgebende Sparkasse Duisburg die Darlehen weder auf den Widerruf der Mandanten noch auf die außergerichtlichen Anwaltsschreiben rückabwickelte, wurde von der Kanzlei SH Rechtsanwälte Klage beim Landgericht Duisburg erhoben.

Mit der Klage wurde geltend gemacht, dass die Widerrufsbelehrungen der im Jahr 2008 abgeschlossenen Festdarlehensverträge fehlerhaft sind, da aus der Belehrung nicht eindeutig hervorgeht, wann die Frist für die Widerrufserklärung beginnt.

Mit dem von SH Rechtsanwälte erstrittenen Urteil bestätigt das Landgericht Duisburg die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung der Sparkasse Duisburg, da der dortige Hinweis auf den Fristbeginn „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ nicht eindeutig ist.

Aufgrund dessen konnten die Kläger ihre auf den Abschluss der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen auch noch nach mehr als 7 Jahren wirksam widerrufen.

Die Sparkasse Duisburg kann sich nach der Entscheidung des Landgerichts auch nicht auf die Schutzwirkung der verwendeten Widerrufsbelehrung nach § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der Fassung vom 02.12.2004 (gültig bis zum 31.03.2008) berufen.

Da dort neben der Verwendung einer Fußnote mit dem Hinweis „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ auch auf Einzelheiten des Widerrufs bei verbundenen Geschäften hingewiesen wird, stellt dies eine inhaltliche Bearbeitung der Musterwiderrufsbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und Abs. 3 BGB-InfoV dar, die dadurch keine Schutzwirkung entfaltet und einen wirksamen Widerruf ermöglicht.

Der späte Widerruf ist nach dem Ergebnis des Gerichts auch nicht rechtsmissbräuchlich. Es stellt danach keine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn Verbraucher mangelhafte Widerrufsinformationen und den damit ausgeschlossenen Fristbeginn dazu nutzen, ihre Widerrufsrechte mit dem Ziel auszuüben, bei demselben oder einem anderen Kreditgeber günstigere Zinskonditionen zu erreichen.

Gern unterstützen wir Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach erfolgtem Widerruf. Die Kanzlei SH Rechtsanwälte bietet eine kostenlose und zeitnahe Ersteinschätzung an.

Nutzen Sie daher die Chance einer kostenlosen Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung durch unsere Kanzlei.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von SH Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema