Landgericht Hannover bestätigt erneut Widerruf eines BHW AG-Darlehensvertrags durch Darlehensnehmer

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Am 29.09.2016 hat das Landgericht Hannover in einem von uns geführten Verfahren auf Feststellung der Wirksamkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrages unserer Mandanten festgestellt, dass sich der Darlehensvertrag durch den erfolgreichen Widerruf unserer Klienten das Darlehensverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat.

Die Widerrufsbelehrung der BHW AG war nach Auffassung des Gerichts fehlerhaft. Denn nach der Belehrung, die nicht dem seinerzeit geltenden Muster entsprach, wurde der Eindruck erweckt, die Frist für den Widerruf beginne bereits bei dem postalischen Erhalt der Vertragsunterlagen, die von der BHW AG bereits einseitig unterschrieben worden waren.

Diese Konstellation trifft auf eine Vielzahl von Fällen der BHW AG und anderer Banken zu. Wer also bislang die Durchsetzung seines Widerrufsrechts gescheut hat, nachdem er von dem betreffenden Institut eine Ablehnung der Anerkennung des Widerrufs erhalten hat, der sollte noch einmal eine Prüfung der Sache durch einen Fachanwalt erwägen. Sofern der Widerruf bei einem Vertrag vor dem 10.06.2010 bis zum 21.06.2016 erfolgte, bestehen gute Erfolgsaussichten.

Daher konnten unsere Mandanten den Vertrag auch im Jahr 2015 noch widerrufen und werden jetzt die finanziellen Vorteile einer Rückabwicklung des Darlehens gegenüber der BHW AG geltend machen, sofern die BHW AG dies nicht von sich aus erledigt.

Vertreten hat die Kläger bei Ihrer Rückabwicklungsklage vor Gericht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Gregor Ziegler aus Duisburg


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