Lebensversicherung und Rentenversicherung widerrufen – Geld zurück!

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Versicherungsnehmer, welche im Zeitraum 01.08.1994 – 30.12.2007 eine Lebensversicherung, Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen haben und diese auch heute noch widerrufen wollen, haben über den sogenannten „Widerrufjoker“ beste Chancen, vorzeitig aus dem unrentablen Vertrag auszusteigen. Dies, ohne sich auf den ruinösen Rückkaufswert verweisen lassen zu müssen.

Hintergrund: Tausende von Versicherungsverträgen sind mit rechtswidrigen Widerrufsbelehrungen ausgestattet. Dies ungeachtet der Abschlussmodalitäten, m.a.W. gleichgültig, ob der Vertrag im Antrags- oder Policenmodell zu Stande gekommen ist. Dies wiederum verschafft den betroffenen Versicherungsnehmern in einer hohen Anzahl von Fällen ein ewiges Widerrufsrecht (BGH, Urt. v. 07.05.2014, IV ZR 76/11).

Dies sogar grundsätzlich bei bereits beendeten Versicherungsverträgen.

Auf die bisher erbrachten Versicherungsprämien hat die Versicherungsgesellschaft außerdem eine Nutzungsentschädigung zu erbringen. Gerade auch bei Versicherungsverträgen, welche zur Tilgung von endfälligen Darlehen abgeschlossen wurden, ergibt sich häufig bei Vertragsablauf eine hohe Deckungslücke, welche es zu vermeiden gilt. Der Widerrufsjoker ist hier häufig letzter Rettungsanker für betroffene Darlehensnehmer, die eine hohe Nachschusszahlung bei Ablauf ihres Darlehensvertrages vermeiden wollen, so der Stuttgarter Anwalt Dr. Martin Heinzelmann.

Dies vorausgeschickt ergeben sich hoch rentable Möglichkeiten zur Vertragsrückabwicklung.

Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. (Kanzlei MPH Legal Services), vertritt Ihre Interessen gegenüber Versicherungen und Banken in Widerrufsfällen und sonstigen Streitigkeiten, dies bundesweit. Kontaktieren Sie uns!


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