Leihmutterschaftsvertrag in der Ukraine. Wie vermeidet man Fehler ?

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Die Ukraine ist ein der Weltmarktführer von Leihmutterschaftsdiensten. Sie hat aber keine einheitliche Gesetzregelung dieser neuen Institution vom Medizinrecht.

Außer einiger Artikel des Familiengesetzbuches, die die Herkunft eines nach Reproduktionstechnologien geborenen Kindes von den biologischen Eltern gesetzlich verankern, und einiger Verordnungen vom Gesundheits- und Justizministerium der Ukraine unterliegen alle Beziehungen zwischen ihren Teilnehmern den Normen des Vertragsrechts.

In meisten Fällen haben biologische Eltern, eine Leihmutter und eine Agentur gegenüberliegende Interessen.

Deshalb bietet die Agentur, die ihre Leistungen wirbt, solche Vertragsregelung an, die vorteilshaft ihr als einem Vermittler zwischen Eltern und einer Leihmutter ist, und auch den Medizineinrichtungen, die ihre Leistungen unmittelbar bereitstellen.

Medizineinrichtungen liefern die Leistungen den Wunscheltern aufgrund eines Vertrags mit der Agentur oder können selbst als Agentur fungieren.

Ausländische Ehepaare, die mit ukrainischem Recht nicht vertraut sind und während der Verhandlungsphase mit der Agentur keinen Anwalt einschalten, schließen oft Vereinbarungen zu ungünstigen für sich Bedingungen ab.

Die Rechtspraxis zeigt, dass die im Vertrag angegebene Agentur im staatlichen Unternehmensregister nicht vorhanden sein kann. Sie kann als juristische Person in der Ukraine nicht registriert werden, sondern eine ausländische Offshore-Gesellschaft sein.

Nachdem alle Verträge unterzeichnet sind, und sie beginnen zu erfüllen, wird es darüber bekannt sein. Dies erfordert einige Anpassung der gültigen Beziehungen zwischen den Parteien.

Für die Rechtsbegleitung eines Kindsgeburtsverfahren von einer Leihmutter und unter der Beteiligung von genetischen Eltern werden zwei Vertragsarten eingeschlossen: zwischen genetischen Eltern und einer Agentur (einer Medizineinrichtung), und zwischen genetischen Eltern und einer Leihmutter.

Der Gegenstand des Vertrags zwischen genetischen Eltern und einer Leihmutter ist das Kindsgebären von einer Leihmutter und die Übergabe des Kindes nach der Geburt an genetische Eltern.

Dieser Vertrag regelt insbesondere:

  • Bedingungen eines Kindsgebärens, ein Wohnort und Wohnbedingungen für eine Leihmutter, medizinische Begleitung einer Schwangerschaft und eine Geburt (Entbindung);
  • Beziehungen, Rechte und Pflichten einer Leihmutter und genetischer Eltern, besonders das Recht über den Gesundheitszustand des Fötus und der Leihmutter während der Schwangerschaft zu informieren; Verzicht der Leihmutter auf die Mutterrechte auf das Kind, die Verpflichtung genetischer Eltern, das Kind anzunehmen;
  • finanzielle Berechnungen zwischen den Parteien, Belohnung einer Leihmutter für das Kindsgebären, Zahlung von Medizinleistungen und Versicherung, alle entstehenden Kosten im Rahmen des Programms für assistierte Reproduktionstechnologie;
  • Haftung der Parteien für Vertragsverletzungen;
  • Beziehungen zwischen den Parteien nach der Geburt eines Kindes.

Gemäß der ukrainischen Gesetzgebung muss der Vertrag zwischen einer Leihmutter und Eltern notariell beglaubigt werden. Dies bietet eine zusätzliche Garantie für eine ordnungsgemäße Vertragsausführung, da es Fälle auftreten, wenn die Pflichten von beiden Seiten nicht erfüllt werden: sowohl die Weigerung von einer Leihmutter, das Kind leiblichen Eltern zu übergeben, bzw. ihre Anforderungen an eine zusätzliche Vergütung, als auch die Weigerung von genetischen Eltern, das Kind anzunehmen.

Art, Form und Hauptbedingungen von einem Vertrag zwischen einer Agentur (medizinischer Anstalt) und genetischer Eltern sind gesetzlich nicht festgelegt. Deshalb bietet die Agentur eine einfache schriftliche Vertragsform und einen einfachen Vertragsinhalt ohne notarielle Beglaubigung.

Wenn eine Medizinanstalt Leistungen von Leihmutterschaft erbringt, und direkt als Agent (Vermittler) in Bezug auf einen Vertragsgeber (genetische Eltern) auftritt, wird sie nicht nur medizinische, sondern auch andere damit verbundene notwendige Dienste leisten: Empfang und Begleitung von Eltern in der Ukraine, Registrierung des Kindes im Standesamt, Unterlagenverfertigung usw. In einem solchen Fall handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, auch wenn einige andere notwendigen Leistungen (z. B. DNA-Test) von einer anderen Einrichtung erbracht werden. Der Leistungsgeber bestimmt eine solche dritte Person als einen Subunternehmer nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung.

In diesem Fall ist es für ausländische Wunscheltern nicht schwierig zu verstehen und im Vertrag vorzusehen, dass die gesamte Verantwortung für die Erfüllung eines solchen Vertrags gegenüber ihnen als Leistungsnehmern der Leistungsgeber tragen muss. Es bleibt nur alles in diesem Vertrag zu detaillieren.

Im zweiten Szenario, wenn eine Agentur keine medizinische Einrichtung ist, die direkt Leihmutterschaftsdienste leistet, bietet sie eine Vermittlungsvereinbarung für ausländische Kunden an. Es ist häufig ein Auftragsvertrag, der nach ihrem Rechtsinhalt kein Vertrag von medizinischen Dienstleistungen ist.

Laut dem Auftragsvertrag mit der Agentur verpflichtet sich die Letzte als die Beauftragte gegenüber biologischen Eltern (Auftraggebern), in ihrem Namen und auf ihre Kosten erforderliche Rechtshandlungen vollzubringen, die für das gesamte Geburtsverfahren eines Kindes notwendig sind, nämlich einen Vertrag über Dienstleistungen mit einer dritten Partei (medizinischer Einrichtung) und andere nötige Vereinbarungen abzuschließen.

Nach dem Abschluss eines solchen Auftragsvertrages entstehen Rechte und Pflichten zwischen den Auftraggebern (Eltern) und den dritten Personen, mit denen die Beauftragte solche Vereinbarungen unterzeichnet hat.

Das bedeutet, dass der Vertrag, der zum Beispiel von einer Beauftragten (einer Agentur) mit einer dritten Person (medizinischer Anstalt) im Namen von Eltern geschlossen wurde, nur Eltern und diesen Anstalt gegenseitig verpflichtend macht, obwohl Eltern keine Ahnung von Vertragsbedingungen hatten und nach dem Vertragsabschluss darüber nicht informiert wurden.

Es ist klar, dass eine solche Vereinbarung tatsächlich zugunsten von einer medizinischen Einrichtung aber nicht zugunsten von Eltern sein wird.

Andererseits, haftet die Agentur (Beauftragte), die diesen Vertrag geschlossen hat, für seine Nichteinhaltung nicht, da sie als Vermittler dem Auftraggeber gegenüber keinen bestimmten Verpflichtungen in Bezug auf die Vertragsbedingungen für medizinische Dienstleistungen hat.

Eine kategorisch inakzeptable Art des Vertrages  im Leihmutterschaftsbereich  ist ein Vertrag über die Erbringung von Informationsdienstleistungen, wonach genetische Eltern nur die Informationen über Leihmutter und nötige medizinische Leistungen  erhalten.

Mit einer solchen Vereinbarung vermeidet die Agentur vollständig Verantwortung für das Ergebnis der von einem Ehepaar gewünschten Dienstleistungen, obwohl  Zahlungen für den gesamten Leistungszyklus für die  Geburt eines Kindes nach  Reproduktionstechnologien erhält.

Die Vertragsnorm, die Haftung für eine Nichterfüllung des Vertrags mit einem einfachen und inhaltslosen Satz "Die Parteien haften nach geltendem Recht" feststellt, schafft auch für den Auftraggeber (Eltern) keine Gewissheit. Die geltende Gesetzgebung, die auf einen Vertrag gemäß den Normen des Internationalen Privatrechtes angewendet werden muss, ist das ukrainische Recht. Wenn der Vertrag nicht eingehalten wird, bleiben die Eltern dank einer solchen Formulierung vor einem ausländischen Recht alleine, ohne irgendwelche Garantie ihre Rechte zu schützen.

Und zum Letzten. Es ist in der Ukraine gesetzlich vorgesehen, eine Lizenz und eine Zertifikation für eine medizinische Einrichtung obligatorisch zu erhalten, um die Medizinpraxis im Gebiet von assistierten Reproduktionstechnologien durchzuführen.  

Das wichtigeste Kriterium für die Zuverlässigkeit der Agentur ist das Vorhandensein eigener  zertifizierten medizinischen Einrichtungen. Ihre Abwesenheit motiviert nämlich die Agentur zum Abschluss mit der Kunden verschiedener Vermittlung- oder Informationssverträge statt des dierekten Dinstleistunvertrages für Einsatz der assistierten Reproduktionstechnologien.

Daher soll die Überprüfung der Verfügbarkeit solcher Bescheinigungen, sowie die Nachrprüfung eigener zertifizierten medizinischen Einrichtungen und der Agentur selbst als eines im ukrainischen Staatsregister vorhandenen Unternehmens  durchgeführt werden, bis alle Unterlagen unterzeichnet sind.

Es wird auch empfohlen, die Zahlungsfähigkeit der Agentur zu überprüfen. Es ist klar, dass das Stammkapital in Höhe von 1000 Griwna  gleich 30 Euro (es gibt auch solche Agenturen) nicht dafür spricht, dass es im Streitfall solches Unternehmen  die entstandenen Verluste ausgleicht.

Fazit. Bevor genetische Eltern einen Leihmutterschaftsvertrag mit einer Agentur unterzeichnen, sollten sie korrekt die unterzeichnenden Vertragsarten bestimmen. Sie sollten auch ihren Inhalt mit Berücksichtigung von Agenturstatus (Vermittler oder Medizinanstalt) und Interessen von Eltern mit dem Fachanwalt durcharbeiten.


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