LG Berlin verurteilt Autoraser nach tödlichem Ausgang eines illegalen Straßenrennens wegen Mordes

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In einem Urteil vom 27.02.2017 hat das Landgericht Berlin einen aufsehenerregenden Schuldspruch getätigt. Es sind 2 Raser nach einem tödlichen Autorennen durch die Berliner Innenstadt wegen Mordes verurteilt worden. Die beiden Männer im Alter von 28 und 25 Jahren erhielten am 27.02.2017 im Berliner Landgericht lebenslange Gefängnisstrafen. Ihnen wurde zudem lebenslang der Führerschein entzogen. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Zum Sachverhalt:

Das Gericht sprach in seiner Urteilsbegründung von einem „mittäterlichen Geschehen mit bedingtem Tötungsvorsatz“. Die beiden jungen Männer hatten in der Innenstadt ein Autorennen veranstaltet, sie waren mit Vollgas gefahren. Als Mordmerkmal erkannte das Gericht auf die Nutzung des Pkw als gemeingefährliches Tatmittel. Das von der Anklage der Staatsanwaltschaft ebenfalls angeführte Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe sahen die Richter dagegen nicht.

Die beiden jungen Männer hatten in der Nacht zum 01.02.2016 einen sehr schweren Unfall in der Nähe eines Kaufhauses auf dem Kudamm verursacht. Der 28 Jahre alte Angeklagte rammte einen Jeep, dessen 69-jähriger Fahrer starb. Vorher waren die beiden Raser über den Ku‘damm gefahren und hatten mehrere rote Ampeln überfahren. Beim Zusammenstoß fuhren sie etwa 160 km/h.

Die Verteidiger hatten Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Sie argumentierten, es sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen, wenn man an einem Straßenrennen teilnähme. Die beiden jungen Männer seien davon ausgegangen, sie hätten alles unter Kontrolle. Einer der beiden Anwälte betonte nach der Urteilsverkündung, man werde Rechtsmittel einlegen. Dafür wäre der BGH (Bundesgerichtshof) zuständig. Dem Verteidiger dürfte es darum gehen, die Einstufung als Mord und die darauf beruhende Verurteilung zu lebenslanger Gefängnisstrafe anzufechten.

Das Urteil wurde vielfach begrüßt. Beispielsweise sprach die Gewerkschaft der Polizei von einem „richtungsweisenden Signal“. Man sagte dort, wer bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung über mehrere rote Ampeln rase, nähme den Tod von Menschen in Kauf und setze sein Auto als gemeingefährlichen Gegenstand ein. „Dadurch wird der Raser zum Mörder“.

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