LG Heilbronn: Grobe Falschberatung beim SHB Renditefonds 6

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Die SOLID Vermögensberatung GmbH muss laut einem Urteil des Landgerichts Heilbronn einen Mandanten der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entschädigen. Der Anleger hatte sich im September 2010 auf Empfehlung der SOLID an der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG, einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt.

Anlage passt nicht zu unerfahrenem und konservativem Anleger

Dabei ist die Beratung nach Ansicht des Gerichts nicht auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnitten gewesen. Er hatte zuvor nur in Lebens- bzw. Rentenversicherungen angelegt und wollte auch diesmal letztlich eine sichere Altersvorsorge. Diesem Anlageziel hat die Empfehlung der riskanten Anlage an den konservativen Anleger jedoch klar widersprochen.

Wesentliche Risiken verschwiegen

Nach Überzeugung des Gerichts ist eine ausreichende Aufklärung weder schriftlich noch mündlich erfolgt. Insbesondere sind dem Anleger die wesentlichen Risiken, wie Totalverlust, eingeschränkte Handelbarkeit und etwaige Nachschusspflichten nicht umfassend und verständlich erläutert worden. So konnte der als Zeuge vernommene Berater, zugleich Prokurist und Ehemann der Geschäftsführerin der SOLID, nicht plausibel darstellen, welche Risiken konkret besprochen wurden. Insbesondere konnte er nicht erklären, wie er den Anleger über seine Haftungsrisiken als Kommanditist aufgeklärt haben will. So war dem Berater nicht einmal die zentrale gesetzliche Haftungsvorschrift bekannt!

„Alles auf Anfang” für den Anleger

Unterm Strich hat das Landgericht die SOLID zum Ersatz des wirtschaftlichen Schadens einschließlich des entgangenen Gewinns in Höhe von 4 %. p.a. verurteilt. Im Gegenzug hat Anleger lediglich die Beteiligung an die SOLID zu übertragen.

Unser Rechtstipp:

Das Urteil zeigt einmal mehr, dass sich insbesondere kleinere Finanzberater mit ihren Beratungspflichten bei geschlossenen Fonds schwertun können. Hierbei handelt es sich schließlich um eine komplizierte Anlage, deren Risiken offenbar selbst mancher Anlageberater nicht richtig überschauen kann. Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH empfiehlt daher gerade in solchen Fällen, sich rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu holen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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