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LG Münster bestätigt Fehler in Widerrufsbelehrung der Sparkasse Beckum-Wadersloh

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Rechtskräftig konnte die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei SH Rechtsanwälte vor dem Landgericht Münster (Urteil vom 13.04.2016 und Az. 014 O 252/15) nunmehr einen Erfolg für seine Mandanten gegen die Sparkasse Beckum-Wadersloh im Zusammenhang mit dem Widerruf von zwei Darlehensverträgen erreichen.

Nachdem die darlehensgebende Sparkasse Beckum-Wadersloh weder auf den Widerruf der Mandanten noch auf außergerichtliche Anwaltsschreiben das Darlehen rückabwickelte, erfolgte die von der Kanzlei SH Rechtsanwälte eingereichte Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs vor dem Landgericht Münster.

Die Widerrufsbelehrung stammte aus dem Jahr 2006. In dem von SH Rechtsanwälte erstrittenen Urteil bestätigte das Landgericht Münster die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung, da eine inhaltliche Bearbeitung des Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und Abs. 3 BGB-InfoV in der damals gültigen Fassung vorliegt, da dieser Zusatz in dem Muster Anlage 2 nicht enthalten war. Die Widerrufsbelehrungen enthielten gegenüber dem Muster für die Widerrufsbelehrung inhaltliche Abweichungen. „Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungspflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen“ fehlt in der hier streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung sowie vom Muster abweichend wurde in eine Fußnote der Hinweis „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ aufgenommen.

Aufgrund dieser inhaltlichen Bearbeitungen kann sich die Sparkasse Beckum-Wadersloh eben nicht auf die Schutzwirkung nach § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der Fassung vom 02.12.2004 (gültig bis zum 31.03.2008) berufen und der Widerruf der Mandanten war wirksam.

Das bisher unbegrenzt geltende Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie zeitlich begrenzt wurden. Gerne prüfen wir auch die Widerrufsbelehrung in Ihrem Darlehensvertrag mit der Sparkasse Beckum-Wadersloh, aber auch mit anderen Banken, aus dem Zeitraum vom 01.11.2002 bis zum 10.06.2010, auf Fehler, denn diese sind nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufbar. Die Kanzlei SH Rechtsanwälte bietet eine kostenlose und zeitnahe Ersteinschätzung an.

Nutzen Sie daher insbesondere Ihre Chance einer kostenlosen Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung durch unsere Kanzlei.

 


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