LG Traunstein: Porsche muss für gerichtliches Diesel-Gutachten vorab Euro 30.000,- einzahlen!

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Das Landgericht Traunstein hat am 03.06.2019 ZPO einen bedeutsamen Hinweis- und Beweisbeschluss im Porsche-Abgasskandal erlassen.

Ausgangssituation im Streitfall

Unter der KBA-Referenznummer 7256 erfolgte ein amtlicher Rückruf für Porsche Cayenne zur Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Porsche reagierte darauf mit dem Aufspielen eines Software-Updates und erklärte anschließend im Verfahren vor dem Landgericht, dass alle Mängel behoben seien. 

Unsere Kanzlei verlangte daraufhin von Porsche Details zum Rückruf und die Vorlage des Rückrufbescheides des KBA (um z. B. überprüfen zu können, ob das KBA wirklich nur von einer unzureichenden Konditionierung des Warmlaufmodus für den SCR-Katalysator ausgegangen ist).

Nähere Angaben zum Rückruf hat Porsche aber – unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – verweigert. Ebenso wird die Vorlage des behördlichen Bescheides abgelehnt.

Aktuelle Entscheidung des LG Traunstein

Vorliegend sieht das Gericht die Porsche AG in der Pflicht, durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen, dass gerade keine unzulässige Abschalteinrichtung vorlag. Das Gericht geht also von einer Umkehrung der Beweislast aus!

Dies vorausgeschickt, führt das Landgericht jetzt eine Beweisaufnahme durch und zwar durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.

Maßgeblich ist: Nicht der Kläger (unser Mandant), sondern die Porsche AG muss den vom Gericht geforderten Auslagenvorschuss vorab in die Justizkasse einzahlen. Es handelt sich um einen Zahlbetrag in Höhe von Euro 30.000,00!

Fazit

Das (unverständliche) prozessuale Verhalten von Porsche hat weitreichende Konsequenzen und kommt den Autobauer teuer zu stehen. 

Wir werden über den Ausgang dieses Verfahrens berichten. Zurzeit betreuen wir rund dreihundert Diesel-Fälle rund um VW, Audi, Porsche und Mercedes.



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