Liberalisierung des russischen Devisenrechts ab 2020

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Ab 1. Januar 2020 wird das russische Devisenrecht liberalisiert. Das russische Devisenrecht enthält eine Reihe von Beschränkungen für In- und Ausländer. Eine Reihe von bisher geltenden Beschränkungen für Deviseninländer wird aufgehoben. Dies betrifft u. a. die über Auslandskonten zulässigen Transaktionen als auch die sog. „Repatriierung“, d. h. die verbindliche Rückführung von Geldmitteln von Auslandskonten auf russische Konten (Föderalgesetz Nr. 265-FZ vom 2. August 2019).

Deviseninländer können ab 2020 unbeschränkt Devisen- und Rubelkonten bei ausländischen Banken sowie anderen Finanzorganisationen eröffnen. Auch sind Überweisungen in Fremdwährung von russischen Konten auf ausländische Konten uneingeschränkt möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass die Auslandskonten sich in OECD- oder FATF-Mitgliedsstaaten befinden und ein Finanzinformationsaustausch mit dem jeweiligen Staat gewährleistet ist, sodass Steuerhinterziehungen über Auslandskonten ausgeschlossen werden können.

Die Verpflichtung, den russischen Steuerbehörden Berichte über Kontenbewegungen bei Auslandsbanken vorzulegen, entfällt ebenso, sofern mit es sich um OECD- oder FATF-Mitgliedsstaaten handelt und ein Finanzinformationsaustausch gesichert ist. Diese Befreiung gilt indes nur für Kontenbewegungen von maximal RUB 600.000 (ca. EUR 8.000), ist also sehr gering.

Darüber hinaus entfällt die Verpflichtung zum Umtausch von Devisen in Rubel aus Warengeschäften. Ausgenommen hiervon ist der Umtausch von Deviseneinnahmen aus Rohstoffen und rohstoffbezogenen Waren: Die Umtauschverpflichtung wird 2020 um 10 % gesenkt und erst ab 2024 ganz aufgehoben.


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